Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Dienstfrei am Rosenmontag

Der Dienstherr hat ein Ermessen, ob er am Rosenmontag Dienstbefreiung gewährt.
Handlungsempfehlung Stellen Sie klar, dass jeder einen Urlaubstag in Anspruch nehmen kann. Alternativ setzen Sie an Ihrer Schule einen sogenannten beweglichen Ferientag ein. Der konkrete Fall Ein Beamter verlangte in der Karnevalszeit von seinem Dienstherrn am Rosenmontag die Gewährung einer bezahlten Dienstbefreiung. Hierfür sollte kein Urlaubstag in Anspruch genommen werden. Der Dienstherr verwies auf sein
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Keine Zwangsteilzeit für beamtete Lehrer

Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleiter oder Ihre Lehrkräfte Beamte auf Lebenszeit sind, dann kann Ihnen der Dienstherr keine einschränkenden Vorgaben für den Beschäftigungsumfang machen. Der konkrete Fall 2 Lehrerinnen waren