Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Dienstfrei am Rosenmontag

Der Dienstherr hat ein Ermessen, ob er am Rosenmontag Dienstbefreiung gewährt.
Handlungsempfehlung Stellen Sie klar, dass jeder einen Urlaubstag in Anspruch nehmen kann. Alternativ setzen Sie an Ihrer Schule einen sogenannten beweglichen Ferientag ein. Der konkrete Fall Ein Beamter verlangte in der Karnevalszeit von seinem Dienstherrn am Rosenmontag die Gewährung einer bezahlten Dienstbefreiung. Hierfür sollte kein Urlaubstag in Anspruch genommen werden. Der Dienstherr verwies auf sein
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Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung – Das sollten Sie wissen

Urlaubsansprüche dürfen nach langer Erkrankung nicht mehr im Folgejahr verfallen. Den Auftakt zu dieser Regelung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009 gegeben. Das Bundesarbeitsgericht ist dem

Arbeitgeber muss nicht über Gesetzesänderung informieren

Handlungsempfehlung Als öffentlicher Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, Auskünfte über Beitragspflichten des Arbeitnehmers zu erteilen. Verweisen Sie besser an die zuständigen Stellen wie z. B. die Krankenkasse. Der konkrete Fall