Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Dienstfrei am Rosenmontag

Der Dienstherr hat ein Ermessen, ob er am Rosenmontag Dienstbefreiung gewährt.
Handlungsempfehlung Stellen Sie klar, dass jeder einen Urlaubstag in Anspruch nehmen kann. Alternativ setzen Sie an Ihrer Schule einen sogenannten beweglichen Ferientag ein. Der konkrete Fall Ein Beamter verlangte in der Karnevalszeit von seinem Dienstherrn am Rosenmontag die Gewährung einer bezahlten Dienstbefreiung. Hierfür sollte kein Urlaubstag in Anspruch genommen werden. Der Dienstherr verwies auf sein
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Im Zuge der Inklusion besuchen immer häufiger Kinder und Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen die Regelschulen. Die meisten Schüler können sich selbst gut versorgen. Was aber gilt, wenn Schüler aufgrund eines

Die Nichtberücksichtigung einer Auslandstätigkeit kann diskriminierend sein

Handlungsempfehlung Eine Auslandstätigkeit darf nicht zu Gehaltseinbußen nach der Rückkehr in den deutschen Schuldienst führen. Dies hat das BAG erkannt. Eine klare Entscheidung des EuGH ist zu erwarten. Der konkrete