Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Dienstfrei am Rosenmontag

Der Dienstherr hat ein Ermessen, ob er am Rosenmontag Dienstbefreiung gewährt.
Handlungsempfehlung Stellen Sie klar, dass jeder einen Urlaubstag in Anspruch nehmen kann. Alternativ setzen Sie an Ihrer Schule einen sogenannten beweglichen Ferientag ein. Der konkrete Fall Ein Beamter verlangte in der Karnevalszeit von seinem Dienstherrn am Rosenmontag die Gewährung einer bezahlten Dienstbefreiung. Hierfür sollte kein Urlaubstag in Anspruch genommen werden. Der Dienstherr verwies auf sein
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Kinder aus der Ukraine: Als Schulleitung unterstützen

Wenn Schülerinnen und Schüler (SuS) Fragen zum Ukraine-Krieg stellen oder ihre Ängste äußern, sind Lehrkräfte wichtige Moderatorinnen bzw. Moderatoren von Klassengesprächen. Sie als Schulleitung können hierfür Rückenwind geben, indem Sie

Mittelbare Vertretung rechtfertigt Zeitbefristung

Handlungsempfehlung Eine befristet eingestellte Lehrkraft muss nicht 1:1 auf dem von der zu vertretenden Lehrkraft hinterlassenen Platz sitzen. Sie dürfen deshalb an Ihrer Schule interne Umbesetzungen vornehmen. Der konkrete Fall