Einschulung außerhalb des Schulbezirks geht nur bei wichtigem Grund

Bestehende soziale Kontakte allein rechtfertigen keine Einschulung in einem anderen Schulbezirk.
Handlungsempfehlung Gelten für Ihre Schule vorgegebene Schulbezirke, können Sie Schüler außerhalb der Grenzen Ihres Schulbezirks vor dem Hintergrund dieses Urteils jederzeit ohne Weiteres ablehnen. Der konkrete Fall Im vorliegenden Fall gelten für die Einschulung in den Landkreisen festgelegte Schulbezirke. Die Eltern eines Grundschulkindes wünschten die Einschulung in einer bestimmten Schule außerhalb des Wohnortes. Sie begründeten
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