Europäischer Gerichtshof muss Datenschutz von Livestream-Unterricht prüfen

Personalrat hat Zweifel am Datenschutz.
Handlungsempfehlung Holen Sie die Einwilligung Ihrer Lehrkräfte ein, wenn Sie Livestream-Unterricht anbieten möchten. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH die hessischen Datenschutznormen bewerten wird. Der konkrete Fall An einer Schule in Hessen sollte Livestream-Unterricht durch Videokonferenzsysteme eingeführt werden. Die Einwilligung der Eltern und der volljährigen Schüler wurde eingeholt, die der Lehrkräfte nicht. Der Personalrat wollte
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Darauf müssen Sie beim Einsatz von Canva achten, um datenschutzkonform zu arbeiten

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BigBlueButton und viele Räume

Vielen Dank für Ihren interessanten Artikel zu BigBlueButton! Die Videokonferenzlösung ist an unserer Realschule nun ein fester Bestandteil unserer digitalen Kommunikation. Uns stellt sich jedoch ein Problem der Benutzbarkeit aus