Europäischer Gerichtshof muss Datenschutz von Livestream-Unterricht prüfen

Personalrat hat Zweifel am Datenschutz.
Handlungsempfehlung Holen Sie die Einwilligung Ihrer Lehrkräfte ein, wenn Sie Livestream-Unterricht anbieten möchten. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH die hessischen Datenschutznormen bewerten wird. Der konkrete Fall An einer Schule in Hessen sollte Livestream-Unterricht durch Videokonferenzsysteme eingeführt werden. Die Einwilligung der Eltern und der volljährigen Schüler wurde eingeholt, die der Lehrkräfte nicht. Der Personalrat wollte
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Rechtssicherer Umgang mit Krankmeldungen von Schülern

In Deutschland besteht Schulpflicht. Daher sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind bei einer Erkrankung zunächst telefonisch krankzumelden. Nach der Rückkehr zum Unterricht muss eine schriftliche Entschuldigung beigebracht werden. Bei Erkrankungen,

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Darum ist in Baden-Württemberg die Nutzung von Padlet untersagt

Zweifelsohne gehört Padlet mit zu den beliebtesten Werkzeugen bei Lehrkräften. Die Möglichkeit, gemeinsam mit Kollegen und Schülern Inhalte auf digitalen Pinnwänden zu teilen, bietet viele Vorteile. Egal, ob als Sammlung