Europäischer Gerichtshof muss Datenschutz von Livestream-Unterricht prüfen

Personalrat hat Zweifel am Datenschutz.
Handlungsempfehlung Holen Sie die Einwilligung Ihrer Lehrkräfte ein, wenn Sie Livestream-Unterricht anbieten möchten. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH die hessischen Datenschutznormen bewerten wird. Der konkrete Fall An einer Schule in Hessen sollte Livestream-Unterricht durch Videokonferenzsysteme eingeführt werden. Die Einwilligung der Eltern und der volljährigen Schüler wurde eingeholt, die der Lehrkräfte nicht. Der Personalrat wollte
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Einwilligungserklärung der Eltern zur Datenverarbeitung

Um Daten von Schülern und Eltern erheben und verarbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Ermächtigungsgrundlage. Diese ergibt sich zum einen aus dem Schulgesetz Ihres Bundeslandes, z. B. aus §§ 120

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Das müssen Sie beachten, wenn Sie an Ihrer Schule ein System zur Videoüberwachung installieren

Sie hatten an Ihrer Schule in der Vergangenheit Fälle von Hausfriedensbruch und Vandalismus? Um weitere Gefährdungen zu vermeiden, entschließen Sie sich deshalb nach Beratungen mit dem Schulträger zur Installation eines