Falsche Angaben in der Bewerbung berechtigen zur Anfechtung

Wer über einen nicht existenten Abschluss täuscht, riskiert die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleitung selbstständig einstellen dürfen, sehen Sie sich die Bewerbungsunterlagen genau an und lassen Sie sich diese spätestens im Vorstellungsgespräch im Original vorlegen. Der konkrete Fall Ein Lehrer bewarb sich um Einstellung in einer Grundschule. Im Bewerbungsbogen machte er Angaben zu seinen staatlichen Abschlüssen und den abgelegten Lehramtsprüfungen. Im Rahmen der Online-Bewerbung
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Teaser
Kranke Kinder und Co. – In diesen Fällen dürfen Lehrkräfte zu Hause bleiben

Wie schnell erkranken Kinder urplötzlich, haben hohes Fieber und niemand ist da, der das Kind betreuen kann. Kurzfristiger Bedarf an Freistellungen ist deshalb auch im Schuldienst vonnöten – auch dann,

Arbeitgeber muss nicht über Gesetzesänderung informieren

Handlungsempfehlung Als öffentlicher Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, Auskünfte über Beitragspflichten des Arbeitnehmers zu erteilen. Verweisen Sie besser an die zuständigen Stellen wie z. B. die Krankenkasse. Der konkrete Fall