Grundschüler dürfen wegen Maskenverweigerung vom Schulbesuch ausgeschlossen werden

Ärztliches Attest muss medizinischen Grund für die Befreiung nennen.
Handlungsempfehlung Wer aus medizinischen Gründen von der Maskentragungspflicht befreit werden will, muss konkrete medizinische Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch darlegen. Der konkrete Fall Die Kläger sind Schüler einer Grundschule im Münsterland. Sie hatten ihrer Schule mehrere ärztliche Atteste vorgelegt, wonach bei ihnen „eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physiologischenAtem- und Kreislauffunktion“ bestehe. Diese Beeinträchtigung entstehe durch
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Freiwilliges Wiederholen im laufenden Schuljahr: Hier finden Sie Antworten auf die 5 häufigsten Fragen

Vielleicht haben auch Sie vor den Sommerferien Gespräche mit Eltern geführt, in denen es um das freiwillige Wiederholen des letzten „Corona-Schuljahres“ ging. Einige Eltern wollten unbedingt, dass ihr Kind das

Befreiung von der Maskenpflicht nur mit Attest

Handlungsempfehlung Mit diesem Beschluss wissen Sie, welche Anforderungen ein Attest erfüllen muss, um Schüler von der Maskenpflicht zu befreien. Der konkrete Fall 2 Schüler beantragten die Befreiung von der Maskenpflicht