Grundschüler dürfen wegen Maskenverweigerung vom Schulbesuch ausgeschlossen werden

Ärztliches Attest muss medizinischen Grund für die Befreiung nennen.
Handlungsempfehlung Wer aus medizinischen Gründen von der Maskentragungspflicht befreit werden will, muss konkrete medizinische Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch darlegen. Der konkrete Fall Die Kläger sind Schüler einer Grundschule im Münsterland. Sie hatten ihrer Schule mehrere ärztliche Atteste vorgelegt, wonach bei ihnen „eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physiologischenAtem- und Kreislauffunktion“ bestehe. Diese Beeinträchtigung entstehe durch
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Verlorene Klausuren – das ist jetzt zu tun!

Seit der Corona-Pandemie liegen die Nerven bei Eltern und nicht selten auch bei Ihren Lehrkräften blank: Die Defizite bei Ihren Schülerinnen und Schülern (SuS) sind nur schwer aufzuholen. Das zeigt

Die Suspendierung einer Grundschulleiterin ist gerechtfertigt

Handlungsempfehlung Auch wenn es anstrengend ist: Die landesweiten Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind an Schulen zwingend umzusetzen. Halten Sie sich unbedingt dran, ansonsten riskieren Sie Ihren Job. Der konkrete