Die Suspendierung einer Grundschulleiterin ist gerechtfertigt

Wer Corona-Schutzmaßnahmen nicht umsetzt, riskiert seinen Job.
Handlungsempfehlung Auch wenn es anstrengend ist: Die landesweiten Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind an Schulen zwingend umzusetzen. Halten Sie sich unbedingt dran, ansonsten riskieren Sie Ihren Job. Der konkrete Fall Die Leiterin einer Grundschule hat entgegen der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske wiederholt gegen diese Verpflichtung verstoßen. Im April 2021 benachrichtigte sie die
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Sorgen Sie dafür, dass Eingangsuntersuchungen nachgeholt werden

Die Grundschulen dürfen jetzt schon den 2. „Corona-Wundertüten-Jahrgang“ als Erstklässler begrüßen. Gemeint sind Schülerinnen und Schüler (SuS), die aufgrund der Corona-Pandemie keine Schuleingangsuntersuchung durchlaufen haben. Das bedeutet, dass in vielen

Maskenpflicht bleibt vorerst bestehen

Handlungsempfehlung Kommunen und Landkreise können im Wege der Allgemeinverfügung vor Ort regional begrenzte Maßnahmen treffen. Dies gilt auch für die Maskenpflicht in Schulen. Der konkrete Fall Nach einem starken Anstieg