Kein Dienstunfall bei Sturz nach Lebensmittelkauf auf dem Weg nach Hause

Ein Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Unfallversicherung besteht nicht.
Handlungsempfehlung Vorsicht bei sogenannten eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z. B. Nahrungsaufnahme in der Mittagspause. Diese sind nicht vom dienstlichen Unfallversicherungsschutz umfasst. Der konkrete Fall Auf dem Weg von der Arbeit nach Hause überfiel die Klägerin ein starkes Hungergefühl. Sie hielt deshalb mit ihrem Pkw am Straßenrand zum Parken an, um in einer Metzgerei einzukaufen. Nach dem
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