Keine Zwangsteilzeit für beamtete Lehrer

Auch wenn in der Ernennungsurkunde rechtswidrig eine Teilzeitbeschäftigung angeordnet ist, ist die Ernennung eines Beamten wirksam.
Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleiter oder Ihre Lehrkräfte Beamte auf Lebenszeit sind, dann kann Ihnen der Dienstherr keine einschränkenden Vorgaben für den Beschäftigungsumfang machen. Der konkrete Fall 2 Lehrerinnen waren zunächst als Angestellte im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg beschäftigt. An das Angestelltenverhältnis schloss sich ein Beamtenverhältnis auf Probe an. Die Beschäftigung erfolgte in Teilzeit.
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Teaser
Mit einem bedarfsgerechten Fortbildungskonzept zum Erfolg

Die einhergehende Digitalisierung Ihres Unterrichts führt nicht zwangsläufig zu besseren Lernleistungen Ihrer Schülerinnen und Schüler. Erst der sichere Umgang mit der neuen technischen Ausstattung und den damit verbundenen Softwaresystemen wird

Kein Dienstunfall bei Sturz nach Lebensmittelkauf auf dem Weg nach Hause

Handlungsempfehlung Vorsicht bei sogenannten eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z. B. Nahrungsaufnahme in der Mittagspause. Diese sind nicht vom dienstlichen Unfallversicherungsschutz umfasst. Der konkrete Fall Auf dem Weg von der Arbeit nach