Keine Zwangsteilzeit für beamtete Lehrer

Auch wenn in der Ernennungsurkunde rechtswidrig eine Teilzeitbeschäftigung angeordnet ist, ist die Ernennung eines Beamten wirksam.
Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleiter oder Ihre Lehrkräfte Beamte auf Lebenszeit sind, dann kann Ihnen der Dienstherr keine einschränkenden Vorgaben für den Beschäftigungsumfang machen. Der konkrete Fall 2 Lehrerinnen waren zunächst als Angestellte im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg beschäftigt. An das Angestelltenverhältnis schloss sich ein Beamtenverhältnis auf Probe an. Die Beschäftigung erfolgte in Teilzeit.
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Elternzeit – Kein Problem für Schulleitungen

Sich eine Auszeit für den Nachwuchs zu nehmen wird auch für Väter in Führungspositionen immer alltäglicher. Doch diese Flexibilität schafft auch Unsicherheit. Die wichtigsten Fragen und die Antworten dazu finden

Weisungsgebundenheit ist ein wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses

Handlungsempfehlung Entscheidend für die Beurteilung, ob tatsächlich ein freies Dienstverhältnis vorliegt, ist die tatsächliche Ausgestaltung der Vertragsbeziehung. Auf den Wortlaut des Vertrags kommt es nicht an. Der konkrete Fall Ein