Keine Zwangsteilzeit für beamtete Lehrer

Auch wenn in der Ernennungsurkunde rechtswidrig eine Teilzeitbeschäftigung angeordnet ist, ist die Ernennung eines Beamten wirksam.
Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleiter oder Ihre Lehrkräfte Beamte auf Lebenszeit sind, dann kann Ihnen der Dienstherr keine einschränkenden Vorgaben für den Beschäftigungsumfang machen. Der konkrete Fall 2 Lehrerinnen waren zunächst als Angestellte im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg beschäftigt. An das Angestelltenverhältnis schloss sich ein Beamtenverhältnis auf Probe an. Die Beschäftigung erfolgte in Teilzeit.
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Teaser
Wenn die Grippewelle auch Ihre Schule erreicht – Wappnen Sie sich rechtssicher

Ende November 2019 berichtete das Robert-Koch-Institut in seinem „Influenza-Wochenbericht“ von einer stark erhöhten Anzahl an Grippeerkrankungen. Wenigstens 2 Gemeinschaftseinrichtungen waren betroffen – und dies, obwohl die Grippewelle in Deutschland seinerzeit

Falsche Angaben in der Bewerbung berechtigen zur Anfechtung

Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleitung selbstständig einstellen dürfen, sehen Sie sich die Bewerbungsunterlagen genau an und lassen Sie sich diese spätestens im Vorstellungsgespräch im Original vorlegen. Der konkrete Fall Ein