Keine Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen

Ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen besteht eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht.
Handlungsempfehlung Schüler und Lehrkräfte werden nur von der Maskenpflicht befreit, wenn sie medizinische oder psychische Beeinträchtigungen durch die Maske nachweisen. Der konkrete Fall Die Antragstellerin besucht eine Grundschule auf der Insel Rügen. Im Landkreis Vorpommern-Rügen herrschte zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von unter 50. Aus diesem Grund fand in den Jahrgangsstufen
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Hoher Krankenstand im Kollegium – diese Pflichten haben Ihre Lehrkräfte

Dieser Winter hat es wirklich in sich: Überall fallen Menschen wegen schwerer Atemwegsinfektionen und Grippe oftmals für längere Zeit aus. Hinzu kommt eine Vielzahl an Corona-Infektionen, die durch die gute

Lehrkraft kann wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht gekündigt werden

Der Fall: Eine Lehrkraft an einer Grundschule in Brandenburg äußerte sich mehrfach per E-Mail gegenüber der Schulelternsprecherin zur geltenden Maskenpflicht in der Schule. Er schrieb wörtlich: „(…) Ich bin der