Keine Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen

Ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen besteht eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht.
Handlungsempfehlung Schüler und Lehrkräfte werden nur von der Maskenpflicht befreit, wenn sie medizinische oder psychische Beeinträchtigungen durch die Maske nachweisen. Der konkrete Fall Die Antragstellerin besucht eine Grundschule auf der Insel Rügen. Im Landkreis Vorpommern-Rügen herrschte zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von unter 50. Aus diesem Grund fand in den Jahrgangsstufen
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Teaser
Front gegen Inklusionskinder – das können Sie tun

Inklusion ist nicht nur ein verbrieftes Recht nach der UN-Menschenrechtscharta, sondern auch in den Schulgesetzen der Länder verankert. Nachdem die coronabedingten Defizite bei SuS offenbar wurden, verschärft sich der Ton

Keine Testpflicht bei schulischen Abschlussprüfungen

Handlungsempfehlung Die Schulen sind gehalten, die Prüfung so zu organisieren, dass sowohl getesteten als auch nicht getesteten Prüflingen die Teilnahme ermöglicht wird. Dies folgt aus Artikel 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit). Der