Keine Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen

Ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen besteht eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht.
Handlungsempfehlung Schüler und Lehrkräfte werden nur von der Maskenpflicht befreit, wenn sie medizinische oder psychische Beeinträchtigungen durch die Maske nachweisen. Der konkrete Fall Die Antragstellerin besucht eine Grundschule auf der Insel Rügen. Im Landkreis Vorpommern-Rügen herrschte zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von unter 50. Aus diesem Grund fand in den Jahrgangsstufen
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Schulfinanzen auf der Kippe? – Stellen Sie sich auf Kürzungen der Finanzmittel ein

Nach nunmehr 1 ½ Jahren Corona-Krise sind die finanziellen Folgen für die Länderhaushalte und die kommunalen Haushalte immer noch nicht absehbar. Auch wenn die Bundesländer es den Kommunen – und

Maskenpflicht bleibt vorerst bestehen

Handlungsempfehlung Kommunen und Landkreise können im Wege der Allgemeinverfügung vor Ort regional begrenzte Maßnahmen treffen. Dies gilt auch für die Maskenpflicht in Schulen. Der konkrete Fall Nach einem starken Anstieg