Keine Pflicht zur Angabe privater Handynummern

Eine Abmahnung wegen nicht erfolgter Angabe der privaten Handynummer ist unwirksam.
Handlungsempfehlung Ein klares Urteil gegen die permanente Erreichbarkeit von Mitarbeitern. Sie bekommen die private Telefonnummer von Beschäftigten nur mit deren freiwilligen Einwilligung. Der konkrete Fall Ein kommunaler Arbeitgeber forderte seine Mitarbeiter auf, nicht nur die private Festnetznummer, sondern auch die private Handynummer mitzuteilen. Dies wurde damit begründet, dass die Mitarbeiter im Notfall auch außerhalb des
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Zeit und Nerven schonen: 7 Tipps für einen gelungenen Elternabend

Besonders für die Eltern neuer Schüler ist es ein wichtiger Termin, um sich einen persönlichen Eindruck von Ihrer Schule und den Lehrkräften zu verschaffen: Der Elternabend ist unverzichtbar. Doch das

Eine Beschäftigung über das Rentenalter hinaus darf befristet werden

Handlungsempfehlung Scheuen Sie sich nicht, im Falle von Personalmangel auch pensionierte Lehrkräfte zu reaktivieren. Eine befristete Beschäftigung von Pensionären ist nicht diskriminierend. Der konkrete Fall Der Kläger war als Lehrer