Keine Stundenermäßigung für Lehrkräfte mit 2 Korrekturfächern

Im Vergleich zu anderen Beamten ist die Jahresarbeitsleistung gleich.
Handlungsempfehlung Auch wenn dieses Urteil schon einige Jahre alt ist, hat es nach wie vor grundsätzliche Bedeutung: Lehrkräfte mit schriftlichen Fächern, in denen viele Klausuren zu korrigieren sind, sind im Ergebnis nicht benachteiligt. Wichtig an dieser Entscheidung: Die eindeutige Klarstellung, dass Lehrkräfte trotz vieler Wochen Ferien nicht weniger arbeiten als alle anderen Beamten. Der konkrete
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Teaser
Hausaufgaben & Co. gehören auch zur Elternpflicht

Ständig die falschen Bücher dabei, ständig keine Hausaufgaben erledigt, mit solchen Dingen müssen sich Ihre Lehrkräfte tagein, tagaus herumschlagen. Trotz manchmal zermürbender Auseinandersetzungen zwischen Lehrkräften und Eltern ist der Informationsfluss

Eine verspätete Wiedereingliederung führt zu Schadenersatz

Handlungsempfehlung Kümmern Sie sich als Schulleiter frühzeitig um eine Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Lehrkräften und Lehrkräften mit Schwerbehinderung. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin war als Lehrerin beschäftigt. Nach langer Erkrankung