Weisungsgebundenheit ist ein wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses

Für die rechtliche Qualifizierung freier Mitarbeiter, z. B. für Betreuungsleistungen am Nachmittag, kommt es auf den Einzelfall an.
Handlungsempfehlung Entscheidend für die Beurteilung, ob tatsächlich ein freies Dienstverhältnis vorliegt, ist die tatsächliche Ausgestaltung der Vertragsbeziehung. Auf den Wortlaut des Vertrags kommt es nicht an. Der konkrete Fall Ein Unternehmen beschäftigte einen IT-Spezialisten für die Dauer von 6 Monaten als freien Mitarbeiter. Nach Ablauf der 6 Monate beendete das Unternehmen die Zusammenarbeit mit ihm.
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Das sind die wichtigsten Mitwirkungsrechte der Eltern

Jedes Schuljahr sind Sie aufs Neue als Schulleiter verpflichtet, Eltern formal an der Mitgestaltung des Schullebens zu beteiligen. Welche Angelegenheiten das konkret sind, entnehmen Sie diesem Beitrag.  BEISPIEL: Ein eifriger Vater  

OGS-Betreuung kann selbstständig erfolgen

Handlungsempfehlung Die Betreuungskräfte Ihrer OGS können auch selbstständig tätig sein. Lehrkräfte, die in der OGS tätig sind, ohne Lehrer an Ihrer Schule zu sein, können sich nicht in ein Arbeitsverhältnis