Lehrer in Altersteilzeit kann nicht befördert werden

Eine Beförderung setzt eine tatsächliche Tätigkeit voraus.
Handlungsempfehlung Die Koblenzer Richter haben klargestellt, dass für die Frage einer Beförderung allein auf die wahrzunehmende Tätigkeit in einem Lehramt abzustellen sei. Tätigkeiten in der Vergangenheit, die vor der Freistellungsphase in der Altersteilzeit erbracht wurden, bleiben unberücksichtigt. Der konkrete Fall Mehrere Lehrkräfte an einer Realschule nahmen Altersteilzeit in Anspruch. Die Freistellungsphase der Altersteilzeit begann im
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