Lehrer in Altersteilzeit kann nicht befördert werden

Eine Beförderung setzt eine tatsächliche Tätigkeit voraus.
Handlungsempfehlung Die Koblenzer Richter haben klargestellt, dass für die Frage einer Beförderung allein auf die wahrzunehmende Tätigkeit in einem Lehramt abzustellen sei. Tätigkeiten in der Vergangenheit, die vor der Freistellungsphase in der Altersteilzeit erbracht wurden, bleiben unberücksichtigt. Der konkrete Fall Mehrere Lehrkräfte an einer Realschule nahmen Altersteilzeit in Anspruch. Die Freistellungsphase der Altersteilzeit begann im
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Besonders für die Eltern neuer Schüler ist es ein wichtiger Termin, um sich einen persönlichen Eindruck von Ihrer Schule und den Lehrkräften zu verschaffen: Der Elternabend ist unverzichtbar. Doch das

Suspendierung von der Schule darf wegen Corona nicht verlängert werden

Handlungsempfehlung Corona ist kein Grund, das Verfahren hinauszuzögern und nicht kurzfristig in der Sache selbst im Rahmen der notwendigen Konferenz zu entscheiden. Der konkrete Fall Der Schüler einer weiterführenden Schule