Lehrer in Altersteilzeit kann nicht befördert werden

Eine Beförderung setzt eine tatsächliche Tätigkeit voraus.
Handlungsempfehlung Die Koblenzer Richter haben klargestellt, dass für die Frage einer Beförderung allein auf die wahrzunehmende Tätigkeit in einem Lehramt abzustellen sei. Tätigkeiten in der Vergangenheit, die vor der Freistellungsphase in der Altersteilzeit erbracht wurden, bleiben unberücksichtigt. Der konkrete Fall Mehrere Lehrkräfte an einer Realschule nahmen Altersteilzeit in Anspruch. Die Freistellungsphase der Altersteilzeit begann im
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Die einhergehende Digitalisierung Ihres Unterrichts führt nicht zwangsläufig zu besseren Lernleistungen Ihrer Schülerinnen und Schüler. Erst der sichere Umgang mit der neuen technischen Ausstattung und den damit verbundenen Softwaresystemen wird

Eine Verletzung beim Toilettengang kann ein Dienstunfall sein

Handlungsempfehlung Verbeamtete Lehrkräfte müssen bei Unfällen im Dienstgebäude anders als angestellte Lehrkräfte behandelt werden. Verbeamtete Lehrkräfte genießen einen höheren Schutz. Der konkrete Fall Eine Landesbeamtin suchte während der Dienstzeit den