Lehrer in Altersteilzeit kann nicht befördert werden

Eine Beförderung setzt eine tatsächliche Tätigkeit voraus.
Handlungsempfehlung Die Koblenzer Richter haben klargestellt, dass für die Frage einer Beförderung allein auf die wahrzunehmende Tätigkeit in einem Lehramt abzustellen sei. Tätigkeiten in der Vergangenheit, die vor der Freistellungsphase in der Altersteilzeit erbracht wurden, bleiben unberücksichtigt. Der konkrete Fall Mehrere Lehrkräfte an einer Realschule nahmen Altersteilzeit in Anspruch. Die Freistellungsphase der Altersteilzeit begann im
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Hochsensibilität ist heute nicht mehr so unbekannt, wie sie einst war. Und doch wissen viele Eltern und Schüler nichts über diese besondere Form der Reizverarbeitung. Wenn Sie als Lehrkraft darüber

Kopftuchverbot im Unterricht – Lehrerin hat keinen Entschädigungsanspruch

Handlungsempfehlung Trägt in Berlin eine Lehrkraft an Ihrer Schule aus religiösen Gründen ein Kopftuch, dürfen Sie diese Lehrkraft auffordern, das Kopftuch nicht im Unterricht zu tragen. Der konkrete Fall Eine