Maskenpflicht ist auch im Präsenzunterricht verhältnismäßig

Ein Schüler kann ohne konkretes Attest nicht von der Maskenpflicht befreit werden.
Handlungsempfehlung Auch ein ärztliches Attest, das hier nicht vorgelegt wurde, führt nicht immer zu einer Entbindung der Pflicht, eine Maske im Unterricht zu tragen. Es muss die konkrete Beeinträchtigung angeben. Der konkrete Fall Ein Schüler der Jahrgangsstufe 8 sah sich durch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung gehe über eine
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Kindeswohlgefährdung in Corona-Zeiten – Seien Sie wachsam

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat im Juli 2021 eine Studie zu den Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Eltern in der Corona-Pandemie veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass in Zeiten der

Grundschüler dürfen wegen Maskenverweigerung vom Schulbesuch ausgeschlossen werden

Handlungsempfehlung Wer aus medizinischen Gründen von der Maskentragungspflicht befreit werden will, muss konkrete medizinische Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch darlegen. Der konkrete Fall Die Kläger sind Schüler einer Grundschule