Maskenpflicht ist auch im Präsenzunterricht verhältnismäßig

Ein Schüler kann ohne konkretes Attest nicht von der Maskenpflicht befreit werden.
Handlungsempfehlung Auch ein ärztliches Attest, das hier nicht vorgelegt wurde, führt nicht immer zu einer Entbindung der Pflicht, eine Maske im Unterricht zu tragen. Es muss die konkrete Beeinträchtigung angeben. Der konkrete Fall Ein Schüler der Jahrgangsstufe 8 sah sich durch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung gehe über eine
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Die Suspendierung einer Grundschulleiterin ist gerechtfertigt

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