Notenverbesserung durch Schulleiter – fristlose Kündigung ist gerechtfertigt

Wer Noten von Schülern eigenmächtig verbessert, muss auch als Schulleiter mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen.
Handlungsempfehlung Stehen Schüler auf der Kippe und gibt es eine Veranlassung, über die Abänderung der beabsichtigten Note zu beraten, müssen Sie in jedem Fall die Zeugniskonferenz einberufen. Der konkrete Fall An einer Schule in NRW verhalf ein Schulleiter in mehreren Fällen Schülern zu besseren Noten. Die Klassenlehrer schlugen einzelne Schüler für eine Notenverbesserung vor. Der
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Wie Sie Zeugnisgespräche ergebnisorientiert führen

Zeugnisgespräche oder Lernentwicklungsgespräche (LEGs), wie sie oft auch genannt werden, sind in den letzten Jahren in vielen Bundesländern an die Stelle des Zwischenzeugnisses getreten oder ergänzen es – meist in

Wer einer Schülerin an den Po fasst, fliegt

Handlungsempfehlung Es muss nicht immer eine Straftat erwiesen sein, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Hier kann auch ein Freispruch im strafrechtlichen Sinn nicht helfen. Der konkrete Fall Eltern