OGS-Betreuung kann selbstständig erfolgen

Wer Hausaufgabenbetreuung an einer OGS übernimmt, muss nicht Arbeitnehmer sein.
Handlungsempfehlung Die Betreuungskräfte Ihrer OGS können auch selbstständig tätig sein. Lehrkräfte, die in der OGS tätig sind, ohne Lehrer an Ihrer Schule zu sein, können sich nicht in ein Arbeitsverhältnis einklagen. Der konkrete Fall Eine Lehrerin war seit 2007 an einer Essener Grundschule als „Hausaufgabenbetreuung“ in der OGS tätig. Einige Schulkinder besuchen die OGS. Ein
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Datenübermittlung an das Gesundheitsamt

Treten an Ihrer Schule ansteckende Krankheiten auf, sind Sie – wenn die Voraussetzungen des § 34 IfSG erfüllt sind – verpflichtet, die Krankheitsfälle namentlich dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Darüberhinausgehende Informationen

Schüler hat keinen Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule

Handlungsempfehlung Grundsätzlich treffen Sie als Schulleitung die Entscheidung über die Aufnahme von Schülern. Dabei müssen Sie Ihre begrenzte Kapazität berücksichtigen. Wägen Sie alle Faktoren ab, um eine fehlerhafte Entscheidung zu