Pädagoge darf aus Notwehr Ohrfeige erteilen

Wird ein Schulpädagoge während der Pausenaufsicht von Schülern geschlagen und bespuckt, darf er sich mittels Ohrfeige im Rahmen seines Notwehrrechts verteidigen.
Handlungsempfehlung Trotz dieses außergewöhnlichen Falls ist für Sie und Ihre Lehrkräfte eine körperliche Züchtigung von Schülern tabu. Diese Entscheidung ist ein absoluter Einzelfall. Der konkrete Fall Ein Schulpädagoge führte Pausenaufsicht an einer Grundschule. Er spielte während der Pause mit mehreren Erstklässlern. Nach einiger Zeit zog er sich vom Spiel zurück. Dies wollten die Kinder nicht
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Teaser
Haftungsrisiko „Aufsicht“ – Wann Sie als Schule in der Pflicht sind und wann nicht

Die Aufsichtspflicht am Nachmittag ist für Eltern meistens klar: Sie liegt bei der Schule. Tatsächlich ist aber zu differenzieren: Wann ist die Schule und wann der Träger der Nachmittagsbetreuung zuständig?

Konfessionslose Bewerberin bekommt Entschädigung

Handlungsempfehlung Schulen in privater kirchlicher Trägerschaft müssen zukünftig in jedem Einzelfall prüfen, ob die Art der Tätigkeit die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft tatsächlich rechtfertigt. Der konkrete Fall Eine