Pädagoge darf aus Notwehr Ohrfeige erteilen

Wird ein Schulpädagoge während der Pausenaufsicht von Schülern geschlagen und bespuckt, darf er sich mittels Ohrfeige im Rahmen seines Notwehrrechts verteidigen.
Handlungsempfehlung Trotz dieses außergewöhnlichen Falls ist für Sie und Ihre Lehrkräfte eine körperliche Züchtigung von Schülern tabu. Diese Entscheidung ist ein absoluter Einzelfall. Der konkrete Fall Ein Schulpädagoge führte Pausenaufsicht an einer Grundschule. Er spielte während der Pause mit mehreren Erstklässlern. Nach einiger Zeit zog er sich vom Spiel zurück. Dies wollten die Kinder nicht
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