Suspendierung von der Schule darf wegen Corona nicht verlängert werden
Nach einer vorläufigen Entscheidung muss auch mit Corona über den Verbleib des Schülers zügig entschieden werden.
Handlungsempfehlung Corona ist kein Grund, das Verfahren hinauszuzögern und nicht kurzfristig in der Sache selbst im Rahmen der notwendigen Konferenz zu entscheiden. Der konkrete Fall Der Schüler einer weiterführenden Schule stand unter dem Verdacht, im schulischen Umfeld mit Drogen gehandelt zu haben. Aufgrund dieses Hinweises schloss die Schulleitung den Schüler mit sofortiger Wirkung vorläufig vom
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