Teilzeitlehrkraft bekommt nicht mehr Geld bei Klassenfahrt

Das Besoldungsrecht sieht für die Teilnahme an Klassenfahrten keine zusätzliche Vergütung vor.
Handlungsempfehlung Teilzeitkräfte, die vollumfänglich an einer Klassenfahrt teilnehmen, erhalten keine zusätzliche Vergütung – können bei Ihnen als Schulleiter jedoch einen zeitlichen Ausgleich geltend machen. Der konkrete Fall Eine teilzeitbeschäftigte Lehrkraft mit 13 Wochenstunden Lehrerdeputat nahm an einer einwöchigen Klassenfahrt teil. Für diese Studienfahrt beantragte sie beim Dienstherrn eine Vergütung für 12 Mehrarbeitsunterrichtsstunden. Daraufhin erhielt sie
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Altersteilzeit: Im Blockmodell gibt es keinen Urlaub in der Freistellungsphase

Handlungsempfehlung Lehrkräfte, die in Altersteilzeit gehen, sollten bestehende Urlaubstage noch während der aktiven Phase nehmen. In der Freistellungsphase haben sie kein Recht auf finanzielle Abgeltung. Der konkrete Fall Ein Mitarbeiter