Teilzeitlehrkraft bekommt nicht mehr Geld bei Klassenfahrt

Das Besoldungsrecht sieht für die Teilnahme an Klassenfahrten keine zusätzliche Vergütung vor.
Handlungsempfehlung Teilzeitkräfte, die vollumfänglich an einer Klassenfahrt teilnehmen, erhalten keine zusätzliche Vergütung – können bei Ihnen als Schulleiter jedoch einen zeitlichen Ausgleich geltend machen. Der konkrete Fall Eine teilzeitbeschäftigte Lehrkraft mit 13 Wochenstunden Lehrerdeputat nahm an einer einwöchigen Klassenfahrt teil. Für diese Studienfahrt beantragte sie beim Dienstherrn eine Vergütung für 12 Mehrarbeitsunterrichtsstunden. Daraufhin erhielt sie
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Kurzfristiger gehäufter Ausfall von Lehrkräften ist für Sie als Schulleiter ein Albtraum. Sofort müssen Sie Vertretungspläne machen, die ggf. erst dann wirklich umsetzbar sind, wenn Sie wissen, wie lange die

Versetzung an einen 77 km entfernten Standort ist möglich

Handlungsempfehlung Vor dem Hintergrund von vermehrten Schulschließungen auf dem Land kann eine Versetzung an einen weiter entfernten Schulstandort gerechtfertigt sein. Der konkrete Fall Ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes war beim