E-Mail-Korrespondenz Ihrer Lehrkräfte – Was Sie kontrollieren dürfen und was nicht

Digitaler Unterricht funktioniert praktisch nicht ohne E-Mail-Korrespondenz. Der Übergang zwischen schulischen und privaten E-Mails ist oftmals fließend. Viele Schulleitungen möchten deshalb die Möglichkeit haben, den Mailverkehr ihrer Kollegen gelegentlich überprüfen zu können. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Private E-Mails auf dem Schulserver Das Städtische Gymnasium in Gütersloh musste bereits eine Woche nach Beginn des Regelunterrichts wieder schließen. Grund: Ein erneuter rasanter Anstieg von Infektionen im Zusammenhang mit aus den Ferien zurückgekehrten Mitarbeitern eines großen Fleischverarbeitungsunternehmens. Für das Homeschooling kommen eine Reihe von Kollegen in die Schule und nutzen die dortige Hardware. Dies garantiert ihnen ein ruhigeres Arbeitsumfeld als zu Hause, zumal einige Lehrkräfte auch Kinder an der eigenen Schule haben. Seit einigen Tagen fällt Schulleiterin Marita Baumann auf, dass Hannah Clemens noch lange nach ihrer eigentlichen Unterrichtszeit vertieft an ihrem PC arbeitet. Die Schulleitung sorgt sich um die Arbeitszeit. Bernd Scholl aus dem Kollegium deutet gegenüber der Schulleitung an, dass es sich bei der intensiven PC-Nutzung nicht um Arbeit handelt, sondern um den Austausch privater E-Mails im Freundeskreis. Die Schulleitung überlegt, die Mails zu checken. RECHTLICHER HINTERGRUND zu E-Mail-Verkehr von Lehrkräften Als Schulleitung dürfen Sie den privaten Gebrauch des Schul-Internets und damit verbunden private E-Mails untersagen. Dies kann im Rahmen einer dienstlichen Anweisung geschehen. Holen Sie hierzu auch die Zustimmung Ihres Personalrats ein. Ohne eine solche dienstliche Anweisung haben Sie es als Schulleitung schwer: Sie dürfen nicht ohne Weiteres private E-Mail-Korrespondenz kontrollieren. DAS IST ZU TUN: Sprechen Sie mit der betroffenen Lehrkraft Kümmern Sie sich zügig um die Formulierung einer dienstlichen Anweisung zum privaten Gebrauch des Schul-Internets. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps. 1. Tipp: Halten Sie sich an die rechtlichen Grenzen Das, was Sie als Schulleitung überwachen dürfen, sind Verbindungsdaten schulbezogener E-Mails. Angaben über Absender,
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Erarbeitung Ihres Medienentwicklungsplanes – 3 Tipps zur Vorbereitung, die Sie unbedingt beachten sollten

Ein durchdachter Medienentwicklungsplan ist Kernbestandteil und Grundvoraussetzung zur erfolgreichen Förderung durch den DigitalPakt. Sollten Sie Ihre Unterlagen zur Förderung noch nicht erstellt und eingereicht haben, ist es Ihre Aufgabe als Schulleiter, alle daran beteiligten Personen

Pädagoge darf aus Notwehr Ohrfeige erteilen

Handlungsempfehlung Trotz dieses außergewöhnlichen Falls ist für Sie und Ihre Lehrkräfte eine körperliche Züchtigung von Schülern tabu. Diese Entscheidung ist ein absoluter Einzelfall. Der konkrete Fall Ein Schulpädagoge führte Pausenaufsicht