Teilzeitlehrkraft bekommt nicht mehr Geld bei Klassenfahrt

Das Besoldungsrecht sieht für die Teilnahme an Klassenfahrten keine zusätzliche Vergütung vor.
Handlungsempfehlung Teilzeitkräfte, die vollumfänglich an einer Klassenfahrt teilnehmen, erhalten keine zusätzliche Vergütung – können bei Ihnen als Schulleiter jedoch einen zeitlichen Ausgleich geltend machen. Der konkrete Fall Eine teilzeitbeschäftigte Lehrkraft mit 13 Wochenstunden Lehrerdeputat nahm an einer einwöchigen Klassenfahrt teil. Für diese Studienfahrt beantragte sie beim Dienstherrn eine Vergütung für 12 Mehrarbeitsunterrichtsstunden. Daraufhin erhielt sie
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So reagieren Sie richtig auf gewalttätige Störenfriede im Klassenzimmer

Gewalt im Klassenzimmer ist eine ernste Herausforderung, die schnelles und entschiedenes Han- deln von Ihnen als Lehrkraft erfordert. Wenn ein Schüler durch aggressives Verhalten andere ge- fährdet, ist es wichtig

Keine Pflicht zur Angabe privater Handynummern

Handlungsempfehlung Ein klares Urteil gegen die permanente Erreichbarkeit von Mitarbeitern. Sie bekommen die private Telefonnummer von Beschäftigten nur mit deren freiwilligen Einwilligung. Der konkrete Fall Ein kommunaler Arbeitgeber forderte seine