Teilzeitlehrkraft bekommt nicht mehr Geld bei Klassenfahrt

Das Besoldungsrecht sieht für die Teilnahme an Klassenfahrten keine zusätzliche Vergütung vor.
Handlungsempfehlung Teilzeitkräfte, die vollumfänglich an einer Klassenfahrt teilnehmen, erhalten keine zusätzliche Vergütung – können bei Ihnen als Schulleiter jedoch einen zeitlichen Ausgleich geltend machen. Der konkrete Fall Eine teilzeitbeschäftigte Lehrkraft mit 13 Wochenstunden Lehrerdeputat nahm an einer einwöchigen Klassenfahrt teil. Für diese Studienfahrt beantragte sie beim Dienstherrn eine Vergütung für 12 Mehrarbeitsunterrichtsstunden. Daraufhin erhielt sie
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Mit diesen Rollen machen Sie aus jedem Kollegium ein funktionierendes Team

Kollegien sind heterogene Gebilde, die aus vielen Individuen bestehen. Damit aus ihnen ein Team erwachsen kann, sollten Sie als Schulleitung die Rollen erkennen, die jeder ausfüllt, und um die Stärken und Schwächen

So müssen Sie die Hauptvertretung für Schwerbehinderte beteiligen

Handlungsempfehlung Achten Sie darauf, dass immer dann, wenn personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Lehrkräften vorgenommen werden sollen, auf der richtigen Ebene die richtige Beteiligung erfolgt. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin war