Testpflicht an Schulen in NRW ist rechtmäßig

Schnelltests sind eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme.
Handlungsempfehlung Das Oberverwaltungsgericht hat die Testpflicht als geeignete Schutzmaßnahme und auch damit als verhältnismäßig eingestuft. Die Schüler müssen ein negatives Testergebnis nachweisen. Der konkrete Fall Die Schüler einer 6. und einer 8. Klasse weigerten sich, zur Teilnahme am Präsenzunterricht den Corona-Selbsttest zu machen. Sie gaben an, dass die Testpflicht sie in ihrem Grundrecht auf körperlicheUnversehrtheit
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Teaser
Das können wir aus der Corona-Krise lernen

Während ich diesen Artikel schreibe, sind die Schulen im gesamten Land aufgrund des Coronavirus geschlossen. #Corona-Ferien trendet im Netz, aber natürlich sind es keine Ferien – weder für die Schüler

Kein Anspruch auf Präsenzunterricht ohne Maske

Handlungsempfehlung Ausnahmen können nur mit konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen gestattet werden. Der konkrete Fall Eine 8-jährige Schülerin wollte zum Beginn des Schuljahrs 2021/2022 uneingeschränkt am Präsenzunterricht teilnehmen, und zwar ohne das