Testpflicht an Schulen in NRW ist rechtmäßig

Schnelltests sind eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme.
Handlungsempfehlung Das Oberverwaltungsgericht hat die Testpflicht als geeignete Schutzmaßnahme und auch damit als verhältnismäßig eingestuft. Die Schüler müssen ein negatives Testergebnis nachweisen. Der konkrete Fall Die Schüler einer 6. und einer 8. Klasse weigerten sich, zur Teilnahme am Präsenzunterricht den Corona-Selbsttest zu machen. Sie gaben an, dass die Testpflicht sie in ihrem Grundrecht auf körperlicheUnversehrtheit
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Teaser
Corona belastet immer noch: Worauf Sie als Lehrkraft achten sollten

Am Wochenende hatte ich endlich mal wieder Zeit, meine Lieblingsserie auf Netflix zu schauen. Auf die neue Staffel hatte ich mich schon eine Ewigkeit gefreut. In der 1. Folge ging es

Heranziehung zum Präsenzunterricht in Corona-Zeiten ist zulässig

Handlungsempfehlung Nur wenn Präsenzunterricht unzumutbar ist, gibt es eine Befreiungsmöglichkeit. Und dies ist nur dann der Fall, wenn eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben damit einhergeht. Der konkrete Fall