Testpflicht an Schulen in NRW ist rechtmäßig

Schnelltests sind eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme.
Handlungsempfehlung Das Oberverwaltungsgericht hat die Testpflicht als geeignete Schutzmaßnahme und auch damit als verhältnismäßig eingestuft. Die Schüler müssen ein negatives Testergebnis nachweisen. Der konkrete Fall Die Schüler einer 6. und einer 8. Klasse weigerten sich, zur Teilnahme am Präsenzunterricht den Corona-Selbsttest zu machen. Sie gaben an, dass die Testpflicht sie in ihrem Grundrecht auf körperlicheUnversehrtheit
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Tipps zum Filmen im Unterricht

Ich interessiere mich sehr für das Thema „Filmen“ im Unterricht und plane, insbesondere für die Zeit nach der Pandemie, vermehrt diese Arbeitstechnik mit meinen Schülerinnen und Schülern einzusetzen. Ihren Artikel

Die Suspendierung einer Grundschulleiterin ist gerechtfertigt

Handlungsempfehlung Auch wenn es anstrengend ist: Die landesweiten Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind an Schulen zwingend umzusetzen. Halten Sie sich unbedingt dran, ansonsten riskieren Sie Ihren Job. Der konkrete