Testpflicht an Schulen in NRW ist rechtmäßig

Schnelltests sind eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme.
Handlungsempfehlung Das Oberverwaltungsgericht hat die Testpflicht als geeignete Schutzmaßnahme und auch damit als verhältnismäßig eingestuft. Die Schüler müssen ein negatives Testergebnis nachweisen. Der konkrete Fall Die Schüler einer 6. und einer 8. Klasse weigerten sich, zur Teilnahme am Präsenzunterricht den Corona-Selbsttest zu machen. Sie gaben an, dass die Testpflicht sie in ihrem Grundrecht auf körperlicheUnversehrtheit
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Teaser
Langzeiterkrankung bei Kindern – das müssen Sie für den Unterricht wissen

Während der akuten Phase der Corona-Pandemie haben Sie in Ihrer Schule wichtige Erfahrungen mit Online-Unterricht und Homeschooling gemacht. Diese Erfahrungen können Sie auch nutzen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler

Schüler der 9. Klasse haben Anspruch auf Präsenzunterricht

Handlungsempfehlung Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden belegt, dass für reinen Distanzunterricht mehr erforderlich ist als eine pauschale Begründung mit der Pandemie-Lage. Haben Sie ein schlüssiges Hygienekonzept, Selbsttests für Schüler und