Wer heimlich ein Personalgespräch mit Smartphone aufnimmt, riskiert die Kündigung

Wichtige Personalgespräche, die Sie als Schulleiter führen müssen, dürfen von den Mitarbeitern nicht heimlich aufgezeichnet werden.
Handlungsempfehlung Weisen Sie zu Beginn des Personalgesprächs darauf hin, dass Ton- oder Filmaufnahmen von Gesprächen verboten sind. So können Sie Missbrauch wirksam vorbeugen. Der konkrete Fall Ein seit 25 Jahren beschäftigter Mitarbeiter hatte Ärger mit seinen Kollegen. Diese hatte er als „faule Mistkäfer“ in einer E-Mail beleidigt. Hierfür wurde eine Abmahnung ausgesprochen. Einige Zeit später
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Corona: Kein Mindestabstand in Grundschulen

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