1. „Was bedeutet die 3G-Regel konkret für unsere Schule?“ Seit gestern (24.11.2021) dürfen nur noch Personen in der Schule arbeiten, die entweder geimpft, genesen oder täglich getestet sind. Ihre Lehrkräfte und sonstigen Mitarbeiter/innen können letztlich wählen, ob sie Ihnen einen aktuellen Test vorlegen oder ihren Impf- oder Genesenen-Status offenbaren. 2. „Wer kontrolliert die Einhaltung der 3G-Regel?“ Eigentlich ist es Sache des Schulträgers bzw. Dienstherrn zu kontrollieren, ob Lehrkräfte und übrige Mitarbeiter/innen geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Das wird sich aber in der Praxis nicht umsetzen lassen. Daher werden Sie als Schulleitung beauftragt werden, diese Kontrollen jetzt vorzunehmen. 3. „Muss die Schulleitung die Einhaltung der 3G-Regel dokumentieren?“ Sie müssen den Impf-, Genesenen- und Testnachweis dokumentieren, um nachzuweisen, dass Sie diese Nachweiskontrolle auch durchgeführt haben. Bei Geimpften genügt es, wenn Sie Namen und Geburtsdatum der Lehrkraft oder des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin notieren sowie den Hinweis, dass er/sie vollständig geimpft ist. Bei Genesenen müssen Sie noch zusätzlich notieren, wann der Genesenen-Status ausläuft. Wenn Lehrkräfte oder Mitarbeiter/innen sich testen müssen, sind Sie verpflichtet, den Test täglich zu kontrollieren und zu dokumentieren. 4. „Worauf muss ich bei den Tests achten?“ Können Lehrkräfte und sonstige Mitarbeiter/innen nicht nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind, dürfen sie nur in der Schule arbeiten, wenn sie einen aktuellen Test vorlegen können. Zulässig sind: PCR-Tests: Diese dürfen maximal 48 Stunden alt sein.Bürgertests: Diese dürfen maximal 24 Stunden alt sein.Selbsttests: Diese gelten aber nur, wenn diese unter Aufsicht, z. B. der Schulleitung in der Schule stattfinden.Schnelltests: Diese gelten aber nur, wenn diese durch eine geschulte Person in der Schule durchgeführt werden. 5. „Was ist, wenn Lehrkräfte an den Pool-Tests in der Schule teilnehmen?“ In manchen Bundesländern, z.B. in Bayern, können Kinder und Lehrkräfte an so genannten Pool-Tests teilnehmen. Hierbei handelt es sich um PCR-Tests, deren Ergebnisse
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