
1. âWas bedeutet die 3G-Regel konkret fĂŒr unsere Schule?â Seit gestern (24.11.2021) dĂŒrfen nur noch Personen in der Schule arbeiten, die entweder geimpft, genesen oder tĂ€glich getestet sind. Ihre LehrkrĂ€fte und sonstigen Mitarbeiter/innen können letztlich wĂ€hlen, ob sie Ihnen einen aktuellen Test vorlegen oder ihren Impf- oder Genesenen-Status offenbaren. 2. âWer kontrolliert die Einhaltung der 3G-Regel?â Eigentlich ist es Sache des SchultrĂ€gers bzw. Dienstherrn zu kontrollieren, ob LehrkrĂ€fte und ĂŒbrige Mitarbeiter/innen geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Das wird sich aber in der Praxis nicht umsetzen lassen. Daher werden Sie als Schulleitung beauftragt werden, diese Kontrollen jetzt vorzunehmen. 3. âMuss die Schulleitung die Einhaltung der 3G-Regel dokumentieren?â Sie mĂŒssen den Impf-, Genesenen- und Testnachweis dokumentieren, um nachzuweisen, dass Sie diese Nachweiskontrolle auch durchgefĂŒhrt haben. Bei Geimpften genĂŒgt es, wenn Sie Namen und Geburtsdatum der Lehrkraft oder des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin notieren sowie den Hinweis, dass er/sie vollstĂ€ndig geimpft ist. Bei Genesenen mĂŒssen Sie noch zusĂ€tzlich notieren, wann der Genesenen-Status auslĂ€uft. Wenn LehrkrĂ€fte oder Mitarbeiter/innen sich testen mĂŒssen, sind Sie verpflichtet, den Test tĂ€glich zu kontrollieren und zu dokumentieren. 4. âWorauf muss ich bei den Tests achten?â Können LehrkrĂ€fte und sonstige Mitarbeiter/innen nicht nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind, dĂŒrfen sie nur in der Schule arbeiten, wenn sie einen aktuellen Test vorlegen können. ZulĂ€ssig sind: PCR-Tests: Diese dĂŒrfen maximal 48 Stunden alt sein.BĂŒrgertests: Diese dĂŒrfen maximal 24 Stunden alt sein.Selbsttests: Diese gelten aber nur, wenn diese unter Aufsicht, z. B. der Schulleitung in der Schule stattfinden.Schnelltests: Diese gelten aber nur, wenn diese durch eine geschulte Person in der Schule durchgefĂŒhrt werden. 5. âWas ist, wenn LehrkrĂ€fte an den Pool-Tests in der Schule teilnehmen?â In manchen BundeslĂ€ndern, z.B. in Bayern, können Kinder und LehrkrĂ€fte an so genannten Pool-Tests teilnehmen. Hierbei handelt es sich um PCR-Tests, deren Ergebnisse
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