HĂ€ufige Rechtsfragen zur aktuellen Corona-Lage

„Wird auch fĂŒr SchĂŒlerinnen und SchĂŒler unter 12 Jahren eine Booster-Impfung empfohlen?“ Nein. FĂŒr SchĂŒlerinnen und SchĂŒler (SuS) zwischen dem 5. und dem 12. Lebensjahr gibt es derzeit keinen Impfstoff, der in Europa als Booster-Impfstoff fĂŒr diese Altersgruppe zugelassen wĂ€re. Insofern wird auch – derzeit – fĂŒr diese SuS keine Booster-Impfung empfohlen. Anders sieht es da fĂŒr die 12- bis 17-JĂ€hrigen aus. FĂŒr diese empfiehlt die StĂ€ndige Impfkommission eine Booster-Impfung uneingeschrĂ€nkt. „Muss ich ab MĂ€rz den Impfstatus von Schulbegleitungen von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern mit Behinderung kontrollieren?“ Nein. Ab dem 15.03.2022 mĂŒssen Schulbegleitungen von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern zwar nachweisen, dass sie gegen das Corona-Virus geimpft sind. Allerdings mĂŒssen nicht Sie als Schulleitung, sondern der Arbeitgeber der Schulbegleitungen den Impfnachweis kontrollieren. „Gelten Corona-Infektionen bei SchĂŒlerinnen und SchĂŒler als SchulunfĂ€lle?“ Das kommt auf die GesamtumstĂ€nde an. Aber auch Corona-Infektionen von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern können, wenn die Infektion in der Schule erfolgt ist, als versicherte SchulunfĂ€lle anerkannt werden. Leichte und symptomlose KrankheitsverlĂ€ufe sollten Sie im Verbandsbuch der Schule dokumentieren und die Eltern bitten, den Nachweis des positiven Testergebnisses aufzubewahren. Schwerere KrankheitsverlĂ€ufe, bei denen eine Ă€rztliche Behandlung notwendig ist, sollten Sie, wenn die Eltern Sie hierĂŒber informieren, umgehend der zustĂ€ndigen Unfallkasse melden. Die Unfallkasse wird dann selbst nachforschen, ob eine Anerkennung als Schulunfall möglich ist oder nicht. „MĂŒssen zweimal geimpfte SchĂŒlerinnen und SchĂŒler unter 12 Jahre in QuarantĂ€ne?“ Nein. Sie mĂŒssen jedenfalls dann nicht in QuarantĂ€ne, wenn sie als „frisch geimpft“ gelten, also die zweite Impfung mehr als 15 Tage aber weniger als 90 Tage zurĂŒckliegt. Eine Booster-Impfung fĂŒr unter 12-jĂ€hrige gibt es derzeit nicht. „Was tun, wenn der Schnelltest von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern in der Schule positiv, der Antigen-Schnelltest im Testzentrum aber negativ ist?“ In den meisten BundeslĂ€ndern sieht die Schulteststrategie vor, dass die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler in den
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Leistungsdefizite durch Corona-EinschrĂ€nkungen – das gilt fĂŒr die Anfechtung von Zeugnisnoten

Bereits mit den Halbjahreszeugnissen sind fĂŒr Sie und Ihre LehrkrĂ€fte die coronabedingten Unterrichts- und Leistungsdefizite zutage getreten. Mit den bevorstehenden Versetzungszeugnissen in das kommende Schuljahr werden die Problematik der Leistungsdefizite

Die Suspendierung einer Grundschulleiterin ist gerechtfertigt

Handlungsempfehlung Auch wenn es anstrengend ist: Die landesweiten Vorgaben zur EindÀmmung der Corona-Pandemie sind an Schulen zwingend umzusetzen. Halten Sie sich unbedingt dran, ansonsten riskieren Sie Ihren Job. Der konkrete