Beachten Sie den Datenschutz, wenn LehrkrÀfte private Notebooks verwenden

WĂ€hrend der Lockdowns in Corona Zeiten hat der Digitalunterricht notgedrungen einen regelrechten Boom erlebt. Was manchmal in den AnfĂ€ngen gern verdrĂ€ngt wurde: Online-Unterricht unterliegt dem Datenschutz. Wenn hierfĂŒr dann auch noch private EndgerĂ€te eingesetzt werden, kann es schnell datenschutzrechtlich heikel werden. Was Sie dazu wissen mĂŒssen, erfahren Sie hier. Beispiel aus dem Schulalltag: LieferengpĂ€sse fĂŒr dienstliche Notebooks Die Realschule in Neuss soll ab Januar 2023 an die vom Schulministerium NRW zur VerfĂŒgung gestellte Internet-Plattform Logineo NRW angeschlossen werden. In einer Konferenz des Kollegiums Mitte November 2022 merkt eine Lehrkraft an, dass der Datenschutz möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Es fehlten fĂŒr einige LehrkrĂ€fte immer noch dienstlich gelieferte Notebooks und Tablet-PCs. Durch die LieferengpĂ€sse bei elektronischen Bauteilen verzögere sich die geplante Auslieferung der schon vor Monaten bestellten EndgerĂ€te. LehrkrĂ€fte mĂŒssten deshalb zur Nutzung der Lernplattform auf ihre eigenen privaten Notebooks und Tablets zurĂŒckgreifen. Rechtlicher Hintergrund zur Nutzung privater GerĂ€te Private GerĂ€te dĂŒrfen grundsĂ€tzlich auch im Schuldienst verwendet werden. Ist dies sogar erforderlich, weil nicht genĂŒgend dienstliche GerĂ€te zur VerfĂŒgung stehen, sollte dies durch eine dienstliche Erlaubnis abgesichert werden. UnabhĂ€ngig davon, ob ein dienstliches oder privates EndgerĂ€t benutzt wird, muss in jedem Fall der Schutz sensibler Daten gewĂ€hrleistet werden entsprechend den datenschutzrechtlichen Regelungen der jeweiligen LĂ€nder und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Das ist zu tun: KlĂ€ren Sie die Datenschutzfragen mit Ihrer vorgesetzten Behörde Wenn Ihre LehrkrĂ€fte mit privaten EndgerĂ€ten arbeiten sollen, mĂŒssen Sie die Frage des Datenschutzes vorab geklĂ€rt haben. Orientieren Sie sich an nachfolgender Schritt-fĂŒr-Schritt-Anleitung. Schritt: Sorgen Sie nach Möglichkeit fĂŒr dienstliche Notebooks und TabletsDatenunsicherheit im Hinblick auf private, personenbezogene Daten auf den eigenen privaten EndgerĂ€ten Ihrer LehrkrĂ€fte können Sie nur durch die Nutzung dienstlicher EndgerĂ€te ausrĂ€umen. Nur so können Sie sicher Schulisches und Privates trennen. Gleichzeitig bleiben damit auch private Daten auf den privaten DatentrĂ€gern Ihrer
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und ĂŒber 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stĂ€rken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprĂŒfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmĂ€ĂŸige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Verlorene Klausuren – das ist jetzt zu tun!

Seit der Corona-Pandemie liegen die Nerven bei Eltern und nicht selten auch bei Ihren LehrkrĂ€ften blank: Die Defizite bei Ihren SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern (SuS) sind nur schwer aufzuholen. Das zeigt

Kein Anspruch auf PrÀsenzunterricht ohne Maske

Handlungsempfehlung Ausnahmen können nur mit konkreten gesundheitlichen BeeintrĂ€chtigungen gestattet werden. Der konkrete Fall Eine 8-jĂ€hrige SchĂŒlerin wollte zum Beginn des Schuljahrs 2021/2022 uneingeschrĂ€nkt am PrĂ€senzunterricht teilnehmen, und zwar ohne das