WĂ€hrend der Lockdowns in Corona Zeiten hat der Digitalunterricht notgedrungen einen regelrechten Boom erlebt. Was manchmal in den AnfĂ€ngen gern verdrĂ€ngt wurde: Online-Unterricht unterliegt dem Datenschutz. Wenn hierfĂŒr dann auch noch private EndgerĂ€te eingesetzt werden, kann es schnell datenschutzrechtlich heikel werden. Was Sie dazu wissen mĂŒssen, erfahren Sie hier. Beispiel aus dem Schulalltag: LieferengpĂ€sse fĂŒr dienstliche Notebooks Die Realschule in Neuss soll ab Januar 2023 an die vom Schulministerium NRW zur VerfĂŒgung gestellte Internet-Plattform Logineo NRW angeschlossen werden. In einer Konferenz des Kollegiums Mitte November 2022 merkt eine Lehrkraft an, dass der Datenschutz möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Es fehlten fĂŒr einige LehrkrĂ€fte immer noch dienstlich gelieferte Notebooks und Tablet-PCs. Durch die LieferengpĂ€sse bei elektronischen Bauteilen verzögere sich die geplante Auslieferung der schon vor Monaten bestellten EndgerĂ€te. LehrkrĂ€fte mĂŒssten deshalb zur Nutzung der Lernplattform auf ihre eigenen privaten Notebooks und Tablets zurĂŒckgreifen. Rechtlicher Hintergrund zur Nutzung privater GerĂ€te Private GerĂ€te dĂŒrfen grundsĂ€tzlich auch im Schuldienst verwendet werden. Ist dies sogar erforderlich, weil nicht genĂŒgend dienstliche GerĂ€te zur VerfĂŒgung stehen, sollte dies durch eine dienstliche Erlaubnis abgesichert werden. UnabhĂ€ngig davon, ob ein dienstliches oder privates EndgerĂ€t benutzt wird, muss in jedem Fall der Schutz sensibler Daten gewĂ€hrleistet werden entsprechend den datenschutzrechtlichen Regelungen der jeweiligen LĂ€nder und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Das ist zu tun: KlĂ€ren Sie die Datenschutzfragen mit Ihrer vorgesetzten Behörde Wenn Ihre LehrkrĂ€fte mit privaten EndgerĂ€ten arbeiten sollen, mĂŒssen Sie die Frage des Datenschutzes vorab geklĂ€rt haben. Orientieren Sie sich an nachfolgender Schritt-fĂŒr-Schritt-Anleitung. Schritt: Sorgen Sie nach Möglichkeit fĂŒr dienstliche Notebooks und TabletsDatenunsicherheit im Hinblick auf private, personenbezogene Daten auf den eigenen privaten EndgerĂ€ten Ihrer LehrkrĂ€fte können Sie nur durch die Nutzung dienstlicher EndgerĂ€te ausrĂ€umen. Nur so können Sie sicher Schulisches und Privates trennen. Gleichzeitig bleiben damit auch private Daten auf den privaten DatentrĂ€gern Ihrer
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