Beantworten Sie Elternfragen rund um kaputte Brillen & Hörgeräte

Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Behinderungen sind häufig auf Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte und Rollstühle angewiesen. Diese werden im Schulalltag ganz schön strapaziert. Das ist ganz normal, schließlich sollen diese Hilfsmittel den SuS eine Teilhabe am Schulalltag ermöglichen. Geht ein solches Hilfsmittel kaputt oder verloren, ist die Wiederbeschaffung für die Eltern häufig mit Kosten und großem Aufwand verbunden. Praxisbeispiel Spielen an den Reckstangen trifft die 6-jährige Leonie Luisa versehentlich so unglücklich mit dem Fuß am Kopf, dass ein Hörgerät herausfällt und kaputtgeht. Die Mutter fragt die Klassenleitung, wer denn jetzt für den Schaden aufkommt. Schließlich kostet das neue Hörgerät ca. 1.500 € und Luisa habe nichts falsch gemacht. SuS sind in der Schule gesetzlich unfallversichert SuS sind während des Unterrichts, im Offenen Ganztag, in den Pausen, bei Schulausflügen, Klassenfahrten sowie auf dem direkten Weg zur Schule und auf dem direkten Heimweg gesetzlich unfallversichert.Dieser Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch des Schülers oder der Schülerin stehen. Versicherungsschutz besteht allerdings nur für Körperschäden, die auf den Unfall zurückzuführen sind. Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung So übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung z. B. alle Behandlungskosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, aber auch Reha-Kosten, Fahrtkosten zu Behandlungen, Kinderverletztengeld, für den Fall das Eltern ihr verletztes Kind zu Hause oder im Krankenhaus betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können (gilt für SuS bis zum vollendeten 12. Lebensjahr). Außerdem zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente, wenn der Schüler oder die Schülerin aufgrund des Unfalls aufgrund von Langzeitfolgen später nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann. Versicherungsträger ist die Unfallkasse Ihres Bundeslandes. Gesetzliche Unfallversicherung ersetzt auch Hilfsmittel Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur für körperliche Schäden, die auf den Unfall zurückzuführen sind. So übernimmt sie z. B. sämtliche Kosten, die entstehen, wenn ein Schüler
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
„Mein Kind ist ganz normal!“ Das können Sie tun, wenn Eltern nicht sehen, dass ihr Kind Unterstützung braucht

Viele Kinder mit einer Behinderung kommen bereits mit einer klaren Diagnose an Ihre Schule, sodass Sie sich auf die besonderen Bedürfnisse der Schülerin / des Schülers einstellen und auch mit

Teaser
Inobhutnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Schule: Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Es kommt immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler (SuS) aus dem Unterricht vom Jugendamt in Obhut genommen werden. Das sorgt für Unruhe – unter den SuS und unter den