Ihre Schule ist fĂŒr viele SchĂŒlerinnen und SchĂŒler (SuS), die zu Hause in schwierigen VerhĂ€ltnissen leben, ein Schutzraum. Hier bekommen sie Aufmerksamkeit, vielfach eine warme Mahlzeit und sollten weder psychische noch körperliche Gewalt fĂŒrchten mĂŒssen. Das ist zu Hause nicht fĂŒr alle SuS selbstverstĂ€ndlich. Es ist Aufgabe der LehrkrĂ€fte, nicht nur die schulische Entwicklung im Blick zu haben, sondern auch darauf zu achten, ob es Hinweise gibt, die darauf hindeuten, dass das Wohl der SuS im hĂ€uslichen Umfeld gefĂ€hrdet wird. Dann mĂŒssen Sie zum Schutz der SuS aktiv eingreifen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie Hinweise darauf haben, dass SuS zu Hause körperliche Misshandlung und Gewalt erfahren mĂŒssen. Die folgende 8 Fragen und Antworten geben Ihnen Sicherheit, wie Sie mit einem solchen Verdacht rechtssicher umgehen. Frage 1: âBin ich verpflichtet einzugreifen, wenn ich Hinweise darauf habe, dass eine SchĂŒlerin / ein SchĂŒler zu Hause körperlich misshandelt wird?â Antwort: Als Lehrkraft sind Sie gesetzlich verpflichtet, zum Wohl der betroffenen SchĂŒlerin / des betroffenen SchĂŒlers aktiv zu werden, wenn Sie den begrĂŒndeten Verdacht haben, dass deren / dessen Wohl im hĂ€uslichen Umfeld, z. B. durch körperliche Misshandlungen, gefĂ€hrdet ist. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 1des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Ihre Aufgabe ist es, Situationen, die das Wohl von SuS gefĂ€hrden (können), möglichst frĂŒhzeitig zu erkennen und gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und den betroffenen SuS die Situation zu verbessern. Dies allerdings nur, soweit dies möglich ist, ohne die betroffenen SuS durch Ihre Intervention in Gefahr zu bringen. Frage 2: âMuss ich Hinweise auf KindeswohlgefĂ€hrdung dokumentieren? Darf ich hierzu auch Fotos, z. B. von Verletzungen, machen?â Antwort: Haben Sie Hinweise darauf, dass das Wohl von SuS im sozialen Nahfeld misshandelt wird, sollten Sie diese dokumentieren. Diese Dokumentation dient zum einen dazu, dass Sie
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