Warum werden beim DigitalPakt Schule so wenige Gelder abgerufen?

Seit letztem Jahr stehen den Schulen 5,5 Mrd. € für die Digitalisierung zur Verfügung. Aber lediglich 5 % (242 Mio. €) wurden bereits abgerufen und investiert. Woran kann es liegen, dass eine nicht unerhebliche Summe kaum abgerufene Fördergelder sind und was können Sie tun, um in den Genuss der Fördergelder zu kommen? In diesem Beitrag beantworte ich diese wichtigen Fragen. Kurzer Überblick zum DigitalPakt Schule Der Bund stellte im Mai 2019 5 Mrd. € für die Digitalisierung an Schulen zur Verfügung. Das auf 5 Jahre angelegte Förderprogramm läuft von 2019 bis 2024. Zusätzlich zur Fördersumme werden von den Ländern 10 % Eigenmittel mit beigesteuert, was dann zu einer insgesamten Fördersumme von 5,5 Mrd. € führt. Voraussetzung für die Beantragung der Fördergelder ist die Erstellung eines Medienkonzepts – eine Aufgabe, die ohnehin alle Schulen geleistet haben. Nachlesen können Sie alle Details zum Förderprogramm DigitalPakt Schule in diesem Artikel: wweiser.de/dpaktschule. Keine Finanzierung von Wartung, Support und Ersatzbeschaffungen Die bereitgestellten 5,5 Mrd. € sehen die Förderfähigkeit dieser Investitionen vor: Schnelles Internet (WLAN und Verkabelung)Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. Beamer, interaktive Tafeln oder Displays)Mobile Endgeräte (nur schulgebundene Geräte mit einer maximalen Förderung von 20 % der Gesamtinvestition für alle Schulen des Schulträgers oder 25.000 € pro Schule!Lernplattformen und Cloudlösungen Es werden aber keine Kosten, die für Wartung und Support durch IT-Firmen entstehen, erstattet. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) berechnete den tatsächlichen Bedarf auf der Basis der vom Bund bereitgestellten 5 Mrd. € und kam zu dem Schluss, dass 21 Mrd. € notwendig wären! Neben weiteren Investitionsmaßnahmen in der Ausstattung sah die GEW vor allem einen notwendigen Förderbedarf bei Wartungs- und Supportkosten. Mittlerweile hat der Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt: Die Zusatzvereinbarung „Administration“ sieht zusätzliche 500 Mio. € für die Finanzierung und den Ausbau von Administrations- und Support-Strukturen
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Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Dienstgeräte bereitstellen

Mit der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule mit dem offiziellen Namen „Corona-Hilfe III: Leihgeräte für Lehrkräfte“ hat der Bund ein 500-Mio.-€-Förderprogramm aufgelegt, das anteilig an die Bundesländer geht und teilweise auch

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Mit diesen Fördergeldern wird die technische Administration an Schulen gestärkt

Der DigitalPakt Schule hatte bislang immer den Kunstfehler, dass zwar in die Beschaffung von Infrastruktur investiert wird, aber die Wartung und der Support der Technik auĂźen vor blieben. Mit einer