
Zweifelsohne gehört Padlet mit zu den beliebtesten Werkzeugen bei Lehrkräften. Die Möglichkeit, gemeinsam mit Kollegen und Schülern Inhalte auf digitalen Pinnwänden zu teilen, bietet viele Vorteile. Egal, ob als Sammlung von Links und Medien, als Ort für Sachinformationen zu Lerninhalten oder als Austausch- und Diskussionsplattform – Padlet ist vielfältig und das Wichtigste: Es ist einfach zu bedienen. Im Dezember untersagte aber dann der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg die Nutzung von Padlet. Genau ging es dabei um das Medienzentrum für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis, der allen Lehrkräften die Nutzung von Padlet kostenlos zur Verfügung stellte. Warum dies aber auch Sie betreffen kann und welche Alternative es dazu gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag. Padlet Backpack über das Medienzentrum Heidelberg Padlet gibt es in einer kostenlosen, aber sehr beschränkten Version, und in einer Bezahlversion, die mit monatlich ca. 10 € zu Buche schlägt. Für viele Lehrkräfte ist die kostenlose Version nicht ausreichend und die Bezahlversion nachvollziehbar zu teuer. Aus diesem Grund dachte sich das Medienzentrum Heidelberg, dass es die Backpack-Version kaufen und dann allen Lehrkräften zur Verfügung stellen könnte. Dabei handelt es sich um eine Volumenlizenz, die ab 1.000 € jährlich erhältlich ist. So weit so gut. Jedoch untersagte nach kurzer Zeit der Landesdatenschutzbeauftragte dem Medienzentrum die Neuanlage von Nutzern und alle bestehenden Nutzer mussten nach einer Frist gelöscht werden. Warum? Das datenschutzrechtliche Problem bei Padlet Eigentlich machen die Betreiber von Padlet mit ihrem Angebot, das schnell und einfach funktioniert und dennoch viele Funktionen bietet, alles richtig. Zumindest aus technischer Sicht kann man das so bestätigen. Leider gibt es bei Padlet einige datenschutzrechtliche Probleme: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nicht DSGVO-konform.Diverse Analyse-Tools von US-Firmen kommen zum Einsatz.Die genutzten Server befinden sich überwiegend in den USA.Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Data Processing Addendum) ist
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