Distanzunterricht und Datenschutz: Mit diesen Ratschlägen sind Sie auf der sicheren Seite!

Zum 1. Mal in der Schulgeschichte wurden im Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie Schulschließungen notwendig. Damit einher ging eine neue Unterrichtsform, die es bisher so in dieser Form flächendeckend nicht gab: der Distanzunterricht. Um zum damaligen Zeitpunkt den Unterrichtsbetrieb wieder aufnehmen zu können, wurden datenschutzrechtliche Problemstellungen eher pragmatisch gelöst und oft auch ignoriert. Eine Einhaltung wie vor Corona wäre aus meiner Sicht den Schülern, Eltern und Kollegen gegenüber auch gar nicht vermittelbar gewesen. In diesem Beitrag möchte ich Ihnen daher Antworten auf datenschutzrechtliche Fragen beim Distanzunterricht geben. Wann spricht man von Distanzunterricht? Lassen Sie mich zu diesem Zweck die Bayerische Schulordnung (§ 19 Abs. 4, BaySchO) heranziehen – Schulordnungen der anderen Bundesländer verstehen den Begriff in ähnlicher Weise: Distanzunterricht ist Unterricht, der in räumlicher Trennung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern stattfindet. Dieser wird grundsätzlich durch elektronische Datenkommunikation unterstützt. Die Durchführung von Distanzunterricht an einer Schule oder in einzelnen Klassen oder Kursen der Schule ist nur zulässig, 1. wenn die zuständigen Behörden zum Schutz von Leben oder Gesundheit a) die Schulschließung oder den Ausschluss einzelner Klassen oder Kurse anordnen und das Einvernehmen der Schulaufsicht vorliegt oder b) den Ausschluss einzelner Personen anordnen oder genehmigen, 2. soweit aufgrund außergewöhnlicher witterungsbedingter Ereignisse der Präsenzunterricht an Schulen ausfällt oder 3. sofern einzelne Schulordnungen dies vorsehen. Bei Distanzunterricht nach Satz 1 ist sicherzustellen, dass eine gleichwertige Teilnahmemöglichkeit aller Schülerinnen und Schüler besteht. Die Schule legt die im Rahmen des Distanzunterrichts eingesetzten elektronischen Verfahren fest […]. Distanzunterricht ist demzufolge: die räumliche Trennung von Lehrenden und Lernenden zum Schutz der Gesundheitvom zuständigen Gesundheitsamt angeordnetein Ausschluss einer ganzen Klasse oder einzelner Personenauch möglich, wenn die Witterung einen Präsenzunterricht nicht zulässt (z. B. durch Sturmwarnungen) Andere Begriffe für Distanzunterricht sind Fernunterricht, Distance Learning oder Lernen zu Hause. In Deutschland wurde fälschlicherweise auch der Begriff Home
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App für das Thema „Fake News“ gesucht!

Ich würde gerne das Thema „Fake News“ mit meinen Schülern bearbeiten, weiß aber nicht so recht, wo ich inhaltlich anfangen soll. Haben Sie vielleicht eine App für mich, die sich

Lehrkraft kann wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht gekündigt werden

Der Fall: Eine Lehrkraft an einer Grundschule in Brandenburg äußerte sich mehrfach per E-Mail gegenüber der Schulelternsprecherin zur geltenden Maskenpflicht in der Schule. Er schrieb wörtlich: „(…) Ich bin der