
In Niedersachsen sorgte ein im Januar dieses Jahres veröffentlichter Erlass fĂŒr erhebliches Stirnrunzeln â nicht nur bei mir. Darin wird klar kommuniziert, dass personenbezogene Daten auf dem Festspeicher privater mobiler EndgerĂ€te nicht mehr zulĂ€ssig sind. Was heiĂt das im Detail genau? Warum ist diese neue Regelung als höchst problematisch anzusehen und welche Alternativen gibt es nun? Antworten darauf finden Sie in diesem Artikel. Speicherung auf dem Festspeicher privater mobiler EndgerĂ€te ist nicht mehr zulĂ€ssig Der im NiedersĂ€chsischen Ministerialblatt Nr. 3/2020 auf Seite 154 veröffentlichte Erlass schrĂ€nkt die Nutzung Ihrer privaten mobilen EndgerĂ€te, wie Smartphones und Tablets, in hohem MaĂe ein. Demnach dĂŒrfen Sie keine personenbezogenen Daten mehr auf dem Festspeicher, also lokal, ablegen. Der Erlass gilt ab dem 01.01.2020. FĂŒr Computer nur bedingt zutreffend Der Erlass betrifft lediglich Smartphones und Tablets (mit den Betriebssystemen iOS/iPadOS, Android und ChromeOS). Computer mit Betriebssystemen wie Windows, macOS und Linux sind davon nicht betroffen. Trotzdem mĂŒssen Sie hier folgende Sicherheitsvorkehrungen treffen, um personenbezogene Daten speichern zu dĂŒrfen: Erstellung eines separaten passwortgeschĂŒtzten BenutzerkontosVerschlĂŒsselung der Verzeichnisse, die personenbezogene Daten beinhaltenOnline-Zugriffe mĂŒssen durch eine aktivierte Firewall im Betriebssystem verhindert werden. Das dĂŒrfen Sie nicht mehr Diese Speicherungen dĂŒrfen Sie nun nicht mehr vornehmen : Sie nutzen auf Ihrem Telefon eine App, um die Leistungen Ihrer SchĂŒler festzuhalten.Auf dem Telefon haben Sie eine Tabellenkalkulations-App, um Fehlstunden der SchĂŒler zu dokumentieren.Im Telefonbuch haben Sie die Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten hinterlegt. Dies erscheint mir schwer umsetzbar: Selbst wenn Sie die EintrĂ€ge im Telefonbuch löschen â in Ihrer Anruferliste, also dem Protokoll, sind diese ja trotzdem noch gespeichert. Zusammengefasst dĂŒrfen Sie keine Apps mehr einsetzen, die personenbezogene Daten im lokalen Speicher ablegen. Das bleibt weiter erlaubt Andererseits sind Cloud-Lösungen unter bestimmten Voraussetzungen zulĂ€ssig: Speicherung der personenbezogenen Daten auf einem gesicherten SchulserverAuslagerung der Daten in eine Cloud-Lösung, wenn
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