
Sowohl im Unterricht als auch in der Verwaltung fallen regelmäßig sensible und schützenswerte Daten von Lernenden und Lehrenden an. Dabei sind nach meiner Auffassung 2 Aspekte besonders wichtig.Punkt 1: Schulleitungen können die Einhaltung des Datenschutzes nicht auch noch on top leisten und müssen entlastet werden.Punkt 2: Im Zuge der Digitalisierung wird mit personenbezogenen Daten im Unterricht oftmals wenig sorgfältig umgegangen. Beides geschieht nicht aus böser Absicht, sondern vielmehr aus der Tatsache heraus, dass Schulleitungen und Lehrkräfte hierfür nicht hinreichend ausgebildet sind und die Frage auch erlaubt sein muss, ob sie dies überhaupt leisten müssen. An diese Stelle treten die Datenschutzbeauftragten, die einen sehr wichtigen Beitrag hierzu leisten. Datenschutzbeauftragte auf verschiedenen Ebenen Jedes Bundesland verfügt über einen Landesdatenschutzbeauftragten, der auf die Einhaltung des Datenschutzes auf Landesebene hinwirkt. Er kontrolliert und überwacht somit die ordnungsgemäße Anwendung des Datenschutzes. Als Schule kommen Sie mit dem Landesdatenschutzbeauftragten möglicherweise durch Informationsschreiben und Tätigkeitsberichte in Berührung – ansonsten eher selten. Dies liegt daran, dass die Schulen über eigens zuständige Datenschutzbeauftragte verfügen. Deren Bestellung erfolgt in den Bundesländern ganz unterschiedlich: In Bayern gibt es beispielsweise für die Grund- und Mittelschule einen Datenschutzbeauftragten auf der Ebene des Landkreises oder der kreisfreien Städte, wohingegen Realschulen und Gymnasien über eigene Datenschutzbeauftragte innerhalb des Kollegiums verfügen.In Niedersachsen sind die Datenschutzbeauftragten in der Regel einer Schule zugeordnet – unabhängig von der Schulart. Es kann aber auch vorkommen, dass sich mehrere Schulen einen Datenschutzbeauftragte „teilen“ – die Zustimmung aller betroffenen Schulen vorausgesetzt. Datenschutzbeauftragte sind Lehrkräfte Datenschutzbeauftragte sind Lehrkräfte und erfüllen ihre beratende Tätigkeit kostenlos – sie erhalten dafür unter Umständen Anrechnungsstunden. Hin und wieder gibt es Fälle, bei denen keine Lehrkräfte für diese Funktion gewonnen werden können. Dann liegt es am Schulträger, geeignete Personen zu finden, die diese Aufgaben dann kostenpflichtig übernehmen müssen. Dies ist aber eher die
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