Sowohl im Unterricht als auch in der Verwaltung fallen regelmĂ€Ăig sensible und schĂŒtzenswerte Daten von Lernenden und Lehrenden an. Dabei sind nach meiner Auffassung 2 Aspekte besonders wichtig.Punkt 1: Schulleitungen können die Einhaltung des Datenschutzes nicht auch noch on top leisten und mĂŒssen entlastet werden.Punkt 2: Im Zuge der Digitalisierung wird mit personenbezogenen Daten im Unterricht oftmals wenig sorgfĂ€ltig umgegangen. Beides geschieht nicht aus böser Absicht, sondern vielmehr aus der Tatsache heraus, dass Schulleitungen und LehrkrĂ€fte hierfĂŒr nicht hinreichend ausgebildet sind und die Frage auch erlaubt sein muss, ob sie dies ĂŒberhaupt leisten mĂŒssen. An diese Stelle treten die Datenschutzbeauftragten, die einen sehr wichtigen Beitrag hierzu leisten. Datenschutzbeauftragte auf verschiedenen Ebenen Jedes Bundesland verfĂŒgt ĂŒber einen Landesdatenschutzbeauftragten, der auf die Einhaltung des Datenschutzes auf Landesebene hinwirkt. Er kontrolliert und ĂŒberwacht somit die ordnungsgemĂ€Ăe Anwendung des Datenschutzes. Als Schule kommen Sie mit dem Landesdatenschutzbeauftragten möglicherweise durch Informationsschreiben und TĂ€tigkeitsberichte in BerĂŒhrung â ansonsten eher selten. Dies liegt daran, dass die Schulen ĂŒber eigens zustĂ€ndige Datenschutzbeauftragte verfĂŒgen. Deren Bestellung erfolgt in den BundeslĂ€ndern ganz unterschiedlich: In Bayern gibt es beispielsweise fĂŒr die Grund- und Mittelschule einen Datenschutzbeauftragten auf der Ebene des Landkreises oder der kreisfreien StĂ€dte, wohingegen Realschulen und Gymnasien ĂŒber eigene Datenschutzbeauftragte innerhalb des Kollegiums verfĂŒgen.In Niedersachsen sind die Datenschutzbeauftragten in der Regel einer Schule zugeordnet â unabhĂ€ngig von der Schulart. Es kann aber auch vorkommen, dass sich mehrere Schulen einen Datenschutzbeauftragte âteilenâ â die Zustimmung aller betroffenen Schulen vorausgesetzt. Datenschutzbeauftragte sind LehrkrĂ€fte Datenschutzbeauftragte sind LehrkrĂ€fte und erfĂŒllen ihre beratende TĂ€tigkeit kostenlos â sie erhalten dafĂŒr unter UmstĂ€nden Anrechnungsstunden. Hin und wieder gibt es FĂ€lle, bei denen keine LehrkrĂ€fte fĂŒr diese Funktion gewonnen werden können. Dann liegt es am SchultrĂ€ger, geeignete Personen zu finden, die diese Aufgaben dann kostenpflichtig ĂŒbernehmen mĂŒssen. Dies ist aber eher die
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