Kindeswohlgefährdung in Corona-Zeiten – Seien Sie wachsam

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat im Juli 2021 eine Studie zu den Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Eltern in der Corona-Pandemie veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass in Zeiten der Corona-Pandemie ein Höchststand an Kindeswohlgefährdungen festzustellen war, ohne eine vermutete Dunkelziffer zu berücksichtigen. Durch pandemiebedingte Schließungen von Schulen wurde zugleich die Entdeckungsgefahr von Kindeswohlgefährdungen minimiert. Nicht zuletzt aus diesem Grund hält die Politik trotz eines weitergehenden Infektionsgeschehens die Schulen offen. Bleiben Sie deshalb gemeinsam mit Ihren Lehrkräften aufmerksam, wenn Sie den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung haben. Beispiel aus dem Schulalltag: Fatima zieht sich immer mehr zurück Die 12-jährige Fatima lebt mit ihrer afghanischen Großfamilie seit 7 Jahren in Deutschland. Sie war bisher ein aufgewecktes Mädchen mit viel Freude und Wissbegierde im Unterricht. Seit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts hat Klassenlehrerin Simone Hoffmann festgestellt, dass Fatima sich mehr und mehr von allem zurückzieht. Sie wirkt teilnahmslos bis ablehnend und ihre schulischen Leistungen lassen extrem nach. Von der Mutter einer Mitschülerin hat Simone Hoffmann gehört, dass Fatimas Vater und 2 ihrer älteren Brüder durch die Corona-Pandemie arbeitslos geworden sind. Nach dem traditionalistischen Rollenverständnis der afghanischen Familie sollten die Mädchen der Familie am besten gar keine Schule mehr besuchen. Dass Fatima die Schule besucht, ihre Brüder aber zu Hause abhängen, führt zu ständigen Reibereien in der Familie. Eines Morgens kommt Fatima mit einem blauen Auge in die Schule. Simone Hoffmann ist alarmiert und spricht mit der Schulleitung. Diese schaltet sofort das örtliche Jugendamt wegen des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung ein. Rechtlicher Hintergrund zur Kindeswohlgefährdung Schulen sind ebenso wie Kitas und Jugendeinrichtungen in besonderem Maß dem Schutz der ihnen anvertrauten Kinder verpflichtet. Anzeichen von Gewalt, Missbrauch oder sonstigen Gefährdungen müssen deshalb erkannt und richtig eingeschätzt werden. Institutionell müssen insbesondere die Jugendämter auf Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung achten und auf diese reagieren (vgl.
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