
Das Bundesinstitut fĂŒr Bevölkerungsforschung (BiB) hat im Juli 2021 eine Studie zu den Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Eltern in der Corona-Pandemie veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass in Zeiten der Corona-Pandemie ein Höchststand an KindeswohlgefĂ€hrdungen festzustellen war, ohne eine vermutete Dunkelziffer zu berĂŒcksichtigen. Durch pandemiebedingte SchlieĂungen von Schulen wurde zugleich die Entdeckungsgefahr von KindeswohlgefĂ€hrdungen minimiert. Nicht zuletzt aus diesem Grund hĂ€lt die Politik trotz eines weitergehenden Infektionsgeschehens die Schulen offen. Bleiben Sie deshalb gemeinsam mit Ihren LehrkrĂ€ften aufmerksam, wenn Sie den Verdacht einer KindeswohlgefĂ€hrdung haben. Beispiel aus dem Schulalltag: Fatima zieht sich immer mehr zurĂŒck Die 12-jĂ€hrige Fatima lebt mit ihrer afghanischen GroĂfamilie seit 7 Jahren in Deutschland. Sie war bisher ein aufgewecktes MĂ€dchen mit viel Freude und Wissbegierde im Unterricht. Seit der Wiederaufnahme des PrĂ€senzunterrichts hat Klassenlehrerin Simone Hoffmann festgestellt, dass Fatima sich mehr und mehr von allem zurĂŒckzieht. Sie wirkt teilnahmslos bis ablehnend und ihre schulischen Leistungen lassen extrem nach. Von der Mutter einer MitschĂŒlerin hat Simone Hoffmann gehört, dass Fatimas Vater und 2 ihrer Ă€lteren BrĂŒder durch die Corona-Pandemie arbeitslos geworden sind. Nach dem traditionalistischen RollenverstĂ€ndnis der afghanischen Familie sollten die MĂ€dchen der Familie am besten gar keine Schule mehr besuchen. Dass Fatima die Schule besucht, ihre BrĂŒder aber zu Hause abhĂ€ngen, fĂŒhrt zu stĂ€ndigen Reibereien in der Familie. Eines Morgens kommt Fatima mit einem blauen Auge in die Schule. Simone Hoffmann ist alarmiert und spricht mit der Schulleitung. Diese schaltet sofort das örtliche Jugendamt wegen des Verdachts einer KindeswohlgefĂ€hrdung ein. Rechtlicher Hintergrund zur KindeswohlgefĂ€hrdung Schulen sind ebenso wie Kitas und Jugendeinrichtungen in besonderem MaĂ dem Schutz der ihnen anvertrauten Kinder verpflichtet. Anzeichen von Gewalt, Missbrauch oder sonstigen GefĂ€hrdungen mĂŒssen deshalb erkannt und richtig eingeschĂ€tzt werden. Institutionell mĂŒssen insbesondere die JugendĂ€mter auf Anzeichen fĂŒr eine KindeswohlgefĂ€hrdung achten und auf diese reagieren (vgl.
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