
Wer von Ihnen und Ihren SuS vermisst sie nicht, die gute alte Klassenfahrt, die mehrtägige Abschlussfahrt der Abschlussjahrgänge oder den internationalen Austausch mit der Partnerschule? In den ersten beiden Jahren der Corona-Pandemie durften Sie gar nicht mit Ihren SuS verreisen. Was jetzt gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag. Beispiel aus dem Schulalltag: Die 10er-Klassen wollen nach Paris fahren Für die Jahrgangsstufe 10 der Realschule Düsseldorf-Oberkassel stehen nach den Osterferien die zentralen Abschlussprüfungen (ZAP) an. Danach möchten die SuS unbedingt eine Abschlussfahrt nach Paris machen. Bisher gibt es wegen der Corona-Pandemie noch keine Pläne für Abschlussfahrten. Die Sprecher der drei 10er-Klassen sprechen deswegen bei der Schulleitung vor. Diese verweist auf die hierzu erforderlichen Beratungen in der Schulkonferenz. Die Sprecher bitten den Schülersprecher mit Sitz in der Schulkonferenz, dort einen entsprechenden Antrag auf Bewilligung der Abschlussfahrt nach Paris zu stellen. Rechtlicher Hintergrund zu Klassenfahrten in Corona-Zeiten Im aktuellen Schuljahr können Schulen in eigener Verantwortung über Schulfahrten im In- und Ausland entscheiden. Die Schulkonferenzen sollen hierzu ein Fahrtenprogramm festlegen unter Angabe der Kostenobergrenze und mit Hinweisen auf ökologisch bevorzugte Transportmittel (vgl. z. B. § 65 Abs. 2 Nr. 6 SchulG NRW). Es gelten grundsätzlich die bisherigen Regelungen der Länder mit ihren jeweiligen Richtlinien für Schulfahrten (vgl. z. B. Runderlass vom 19.03.1997 – BASS Nr. 14-12 Nr. 2). Das ist zu tun: Berufen Sie eine Schulkonferenz ein Beraten Sie, inwieweit Klassenfahrten oder Abschlussfahrten nach dem aktuellen Stand der Pandemie zu verantworten sind. Orientieren Sie sich an nachfolgender Schritt-für Schritt-Anleitung. Schritt: Prüfen Sie die Infektionslage am Ziel der Klassenfahrt Ganz wichtig ist vor allen Dingen auch die epidemische Lage am Ziel der Klassenfahrt. Planen Sie eine Fahrt innerhalb von Deutschland, können Sie die aktuelle Lage am jeweiligen Standort über die bundeseinheitliche NINA-WarnApp abrufen. Geben Sie hierzu den Zielort wie z. B. München
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