Klassenfahrten im 3. Corona Jahr – das gilt jetzt

Wer von Ihnen und Ihren SuS vermisst sie nicht, die gute alte Klassenfahrt, die mehrtägige Abschlussfahrt der Abschlussjahrgänge oder den internationalen Austausch mit der Partnerschule? In den ersten beiden Jahren der Corona-Pandemie durften Sie gar nicht mit Ihren SuS verreisen. Was jetzt gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag. Beispiel aus dem Schulalltag: Die 10er-Klassen wollen nach Paris fahren FĂĽr die Jahrgangsstufe 10 der Realschule DĂĽsseldorf-Oberkassel stehen nach den Osterferien die zentralen AbschlussprĂĽfungen (ZAP) an. Danach möchten die SuS unbedingt eine Abschlussfahrt nach Paris machen. Bisher gibt es wegen der Corona-Pandemie noch keine Pläne fĂĽr Abschlussfahrten. Die Sprecher der drei 10er-Klassen sprechen deswegen bei der Schulleitung vor. Diese verweist auf die hierzu erforderlichen Beratungen in der Schulkonferenz. Die Sprecher bitten den SchĂĽlersprecher mit Sitz in der Schulkonferenz, dort einen entsprechenden Antrag auf Bewilligung der Abschlussfahrt nach Paris zu stellen. Rechtlicher Hintergrund zu Klassenfahrten in Corona-Zeiten Im aktuellen Schuljahr können Schulen in eigener Verantwortung ĂĽber Schulfahrten im In- und Ausland entscheiden. Die Schulkonferenzen sollen hierzu ein Fahrtenprogramm festlegen unter Angabe der Kostenobergrenze und mit Hinweisen auf ökologisch bevorzugte Transportmittel (vgl. z. B. § 65 Abs. 2 Nr. 6 SchulG NRW). Es gelten grundsätzlich die bisherigen Regelungen der Länder mit ihren jeweiligen Richtlinien fĂĽr Schulfahrten (vgl. z. B. Runderlass vom 19.03.1997 – BASS Nr. 14-12 Nr. 2). Das ist zu tun: Berufen Sie eine Schulkonferenz ein Beraten Sie, inwieweit Klassenfahrten oder Abschlussfahrten nach dem aktuellen Stand der Pandemie zu verantworten sind. Orientieren Sie sich an nachfolgender Schritt-fĂĽr Schritt-Anleitung. Schritt: PrĂĽfen Sie die Infektionslage am Ziel der Klassenfahrt Ganz wichtig ist vor allen Dingen auch die epidemische Lage am Ziel der Klassenfahrt. Planen Sie eine Fahrt innerhalb von Deutschland, können Sie die aktuelle Lage am jeweiligen Standort ĂĽber die bundeseinheitliche NINA-WarnApp abrufen. Geben Sie hierzu den Zielort wie z. B. MĂĽnchen
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Betriebliches Eingliederungsmanagement – Antworten auf die 15 häufigsten Fragen betroffener Lehrkräfte

Immer mehr Schulen berichten mir von Kolleginnen und Kollegen (KuK), die nach einer Infektion mit dem Coronavirus nicht mehr voll arbeitsfähig sind. Das trifft zum einen auf Lehrkräfte zu, die

Keine Testpflicht bei schulischen AbschlussprĂĽfungen

Handlungsempfehlung Die Schulen sind gehalten, die Prüfung so zu organisieren, dass sowohl getesteten als auch nicht getesteten Prüflingen die Teilnahme ermöglicht wird. Dies folgt aus Artikel 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit). Der