Lehrerausflug und Teamevent? So sieht es mit dem Versicherungsschutz aus

Die Corona-Pandemie hat unser aller Nerven strapaziert und auch den meisten Kollegien nicht gutgetan. Vielfach hat der Zusammenhalt im Kollegium gelitten. Dem können Sie jetzt, wo die Corona-Schutzmaßnahmen langsam zurückgefahren werden, mit einer gemeinsamen Aktion des Kollegiums entgegenwirken: natürlich nicht im Rahmen einer Gesamtkonferenz, sondern in Form eines gemeinsamen Ausflugs oder eines Teamevents. Wenn Sie solche Aktivitäten planen, sollten Sie darauf achten, dass die Kolleginnen und Kollegen (KuK) gesetzlich unfallversichert sind. Lehrkräfte sind auch bei Teamevents gesetzlich unfallversichert Auch bei „betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen“ – z. B. gemeinsame Ausflüge des Kollegiums oder Teamevents – besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz: für verbeamtete Lehrkräfte über die Unfallfürsorge des jeweiligen Bundeslandes, für Lehrkräfte im Anstellungsverhältnis über die Landesunfallkasse. Diese Voraussetzungen müssen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei Teamevents erfüllt sein Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht bei Ausflügen oder gemeinsamen Aktivitäten des Kollegiums, wenn - die Veranstaltung das Ziel hat, den Zusammenhalt und die Verbundenheit im Kollegium zu fördern.- alle KuK an der Veranstaltung teilnehmen dürfen und hierzu eingeladen werden.- die Schulleitung an der Veranstaltung teilnimmt.- die Veranstaltung bei der Schulbehörde angemeldet und diese von dort gebilligt wurde. Ebenfalls versichert sind der direkte Weg zum Ausflugsziel und der direkte Heimweg im Anschluss an das Ende der Veranstaltung. Achtung!Stehen bei der Veranstaltung weniger die Entwicklung und der Zusammenhalt des Kollegiums, sondern eher die persönliche Freizeitgestaltung, die Erholung und die Unterhaltung des Teams im Vordergrund, steht die Veranstaltung nicht im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Konsequenz: Es besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Kein Versicherungsschutz, wenn Teile des Kollegiums nicht teilnehmen können Beachten Sie bei der Auswahl des Ausflugsziels oder des Events, dass alle KuK hieran teilnehmen können. Planen Sie Events, bei denen klar ist, dass einzelne KuK – z. B. wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderungen – hieran nicht teilnehmen können, fehlt der Veranstaltung der Team-Building-Charakter. Damit entfällt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.
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