Ob Im Präsenzunterricht oder Homeschooling: Beim Schwänzen sind die Eltern Ihre Ansprechpartner

Sich morgens im Bett noch einmal umdrehen, an der Playstation sitzen und „zocken“,  statt Englisch zu lernen oder Matheaufgaben zu lösen: Das Phänomen „Schulschwänzen“ hat sich in Zeiten des Homeschoolings während der Corona Lockdowns noch verschärft.  Manche Lehrkräfte haben Schüler wochenlang nicht ein einziges Mal digital zu Gesicht bekommen.  Dieses Phänomen ist keineswegs nur in problematischen Stadtteilen anzutreffen, sondern findet sich auch in gut situierten, bürgerlichen Stadtvierteln. Wie Sie die Eltern in die Pflicht nehmen können, erfahren Sie in diesem Beitrag. Beispiel aus dem Schulalltag: Fortnite statt Mathe Aufgrund einer Corona Erkrankung muss die gesamte Klasse 8 a des Gymnasiums in Hamburg-Blankenese für 2 Wochen in Quarantäne. Die Schulleitung ordnet für diese Zeit Homeschooling an. Magnus, Paul und Sven denken gar nicht daran, sich täglich digital in den Unterricht zu begeben. Sie haben sich stattdessen für die 2 Wochen der Quarantäne täglich zum „Online – Zocken“ des beliebten Konsolen-Spiels „Fortnite“ verabredet. Das geht bei den dreien oft bis in die Nachtstunden, so dass an Aufstehen und Unterricht morgens nicht zu denken ist. Mathelehrer Jan Hansen ist verärgert, dass er die Jungen noch nicht einmal im Unterricht gesehen hat. Er wendet sich an die Eltern der drei Jungen. Rechtlicher Hintergrund zum Schulschwänzen Bis zur Vollendung der 10. Klasse gilt die allgemeine Schulpflicht. Das gilt nicht nur für Präsenzunterricht, sondern auch für das Homeschooling. Wer unentschuldigt fehlt, verletzt die allgemeine Schulpflicht. Der Verstoß gegen die Verpflichtung, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Eltern können das Fernbleiben ihrer Kinder vom Unterricht lediglich schriftlich entschuldigen. Auch für das Homeschooling muss entschuldigt werden. Denn Eltern sind ihrerseits verpflichtet, die Teilnahme am Unterricht sicherzustellen. Dies ist Aufgabe und Teil der elterlichen Sorge. Es drohen bei unentschuldigten Schulpflichtverletzungen strafrechtliche und polizeirechtliche Konsequenzen. Auch familienrechtliche Konsequenzen können folgen. Das ist zu tun:
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