
Können Sie sich noch an den verheerenden Herbststurm mit dem Namen „Kyrill“ erinnern, der weite Teile Deutschlands im Jahr 2007 verwüstet hat? Kaum ein Sturm hat solch große flächendeckende Schäden verursacht. Mit dem sich beschleunigenden Klimawandel werden auch die Herbststürme zahlreicher, intensiver und unkalkulierbarer. Wappnen Sie sich deshalb rechtzeitig, um nicht selbst in die Haftungsfalle zu tappen. Beispiel aus dem Schulalltag: Orkanwarnung mit Sturmtief „Bennie“ Für den 3. November 2021 kündigen die Wetterdienste über alle Informationskanäle an, dass sich über dem Golf von Biskaya ein Sturmtief aufbaut, das Richtung Osten zieht. Mit dem weiteren Verlauf soll nach den Prognosen das Tief „Bennie“ Orkanstärke erreichen. Ein heftiger Orkan wird für Freitag, den 5. November 2021 im Saarland und im westlichen Rheinland-Pfalz erwartet. Die Leiterin der saarländischen Gesamtschule in Saarlouis macht sich deshalb Sorgen um die Standfestigkeit der alten Bäume auf dem Schulgelände sowie um den Starkregen, der ein Hochwasser der unweit des Schulgeländes liegenden Saar verursachen könnte. Rechtlicher Hintergrund zu Verkehrssicherungspflichten Schulleitungen tragen die Verantwortung für ihr Schulgelände. Der Schulträger ist für Pflege und Instandhaltung des Geländes und des Gebäudes verantwortlich. Dies entspricht der Verkehrssicherungspflicht, die der Schulträger vor Ort hat. Als Schulleitung haben Sie jedoch Kontrollpflichten im Hinblick auf Ihr Schulgebäude und etwaige Gefahrenquellen. Sie müssen deshalb insbesondere bei Ankündigung extremer Wetterereignisse frühzeitig Ihr Schulgelände kontrollieren und den Sicherheitszustand beurteilen. Im Zweifel müssen Sie auch schnell handeln und vorläufige technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, wenn sich wie im Praxisbeispiel Orkane ankündigen. Ihnen droht sonst eine Haftung wegen Organisationsverschuldens. Das ist zu tun: Beugen Sie vor Vom Schulgelände darf zu keinem Zeitpunkt für die anwesenden Personen eine Gefährdung ausgehen. Es droht Ihnen sonst ein Haftungsfall. Gemeinsam mit Ihrem Schulträger sollten Sie deshalb entsprechende Sicherheitsvorkehrungen organisieren. Orientieren Sie sich an nachfolgender Schritt-für-Schritt-Anleitung. Schritt: Untersuchen Sie Ihr AußengeländeIst
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