
Es bietet sich natürlich an, auf der Homepage Ihrer Schule auch Ihr Kollegium vorzustellen. Wollen Sie Informationen über Ihre Kollegen veröffentlichen, müssen Sie allerdings einiges beachten, wenn Sie sich keinen Ärger einhandeln wollen. Beispiel Die Schulleitung der Gesamtschule „Wolkenburg“ erhält eine E-Mail eines ehemaligen Kollegen. Dieser hat zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 die Schule verlassen. Er bittet die Schulleitung, sein Portraitfoto und das Gruppenfoto des Lehrerkollegiums, das auch ihn zeigt, von der Schul-Homepage zu entfernen. Rechtlicher Hintergrund Auch Ihre Lehrerkollegen und sonstigen Mitarbeiter können sich bei der Veröffentlichung von Fotos auf der Homepage Ihrer Schule auf das Recht am eigenen Bild berufen. Auch für sie gilt der Schutz des § 22 KunstUrhG uneingeschränkt. Das gilt auch für verbeamtete Kollegen. Achten Sie auf eine wirksame Einwilligungserklärung Achten Sie darauf, dass Sie Fotos von Lehrerkollegen und sonstigen Mitarbeitern nur dann auf der Homepage Ihrer Schule veröffentlichen, wenn Ihnen eine wirksame schriftliche Einwilligungserklärung vorliegt. Wie diese gestaltet sein sollte, können Sie dem Muster im grauen Kasten weiter unten entnehmen. Vorsicht bei Gruppenfotos vom Lehrerkollegium! Wenn ein Kollege die Schule verlässt, sollten Sie die Homepage möglichst schnell aktualisieren und Fotos, die die ausgeschiedenen Kollegen zeigen, zeitnah entfernen. Das ist bei Portrait-Fotos kein Problem. Bei Fotos, die das gesamte Lehrerkollegium zeigen, stellt sich die Frage, ob Sie dieses Foto austauschen müssen, wenn einer der abgebildeten Kollegen nicht mehr an Ihrer Schule unterrichtet. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Sie solche Fotos nicht sofort entfernen müssen. Denn eine wirksame Einwilligungserklärung erlischt, wenn sie richtig formuliert ist, nicht automatisch mit Ende des Arbeitsverhältnisses. Auch kann der ausgeschiedene Lehrer, nachdem er die Schule verlassen hat, seine Einwilligung nur widerrufen, wenn es hierfür einen wichtigen Grund gibt. Das heißt für Sie: Fotos des Lehrerkollegiums müssen Sie nicht immer austauschen, wenn ein Kollege die Schule verlässt.
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