Datenaustausch mit SchultrÀger und Schulbehörde

Der Datenaustausch mit der zustĂ€ndigen Schulbehörde ist in aller Regel unproblematisch, da im Schulgesetz Ihres Bundeslandes und den zugehörigen Verordnungen klar geregelt ist, welche Daten Sie, beispielsweise fĂŒr statistische Zwecke, ĂŒbermitteln dĂŒrfen und mĂŒssen. Bei der Datenweitergabe an den SchultrĂ€ger ist dies nicht so eindeutig. Hier mĂŒssen Sie sehr genau prĂŒfen, ob es fĂŒr die Weitergabe der personenbezogenen Daten tatsĂ€chlich eine rechtliche Grundlage gibt und ob die Übermittlung der Daten tatsĂ€chlich notwendig ist.
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Briefen Sie Ihr Kollegium, damit beim nÀchsten Lockdown der E-Mail-Verteiler nicht zum Datenschutz-GAU wird

Auch wenn viele Schulen seit dem Lockdown im MĂ€rz technisch aufgerĂŒstet haben: Bei weiteren Schulschließungen, Klassen in hĂ€uslicher QuarantĂ€ne oder auch Klassenteilungen wird es an vielen Schulen dabei bleiben, dass Ihre

Versetzung an einen 77 km entfernten Standort ist möglich

Handlungsempfehlung Vor dem Hintergrund von vermehrten Schulschließungen auf dem Land kann eine Versetzung an einen weiter entfernten Schulstandort gerechtfertigt sein. Der konkrete Fall Ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes war beim