Datenschutz bei der Kooperation mit HonorarkrÀften

Die Kontakte der Schulen sind aber nicht auf öffentliche Stellen beschrĂ€nken. Sicher arbeiten auch Sie zunehmend mit HonorarkrĂ€ften zusammen oder kooperieren mit einem Schulfotografen und natĂŒrlich mit Ihrem Förderverein. Auch und gerade im Umgang mit diesen Privatpersonen ist ein besonders sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten gefragt. Wahrscheinlich greifen auch Sie – zumindest, wenn Sie eine Ganztagsschule leiten – auf externe KrĂ€fte zurĂŒck. Beispiel An der Grundschule „Rebenhang“ wird die Englisch- und die Chinesisch-AG im Ganztagsschulangebot von einer Honorarkraft ĂŒbernommen. Sie kommt ganz gut zurecht und hat einen guten Draht zu den Kindern. Leider ist sie auch – jedenfalls fĂŒr den Geschmack der Schulleitung – etwas zu mitteilsam gegenĂŒber den Eltern. Hemmungslos erzĂ€hlt sie, welches Kind welche Fortschritte macht und wer sich danebenbenimmt. Die Schulleitung ĂŒberlegt, wie sie dies abstellen kann. Setzen Sie schulfremde Personen als HonorarkrĂ€fte, ehrenamtliche Mitarbeiter oder FSJler bzw. Bufdis im Schulbetrieb ein, besteht, da kein Arbeitsvertrag mit dem Land oder dem SchultrĂ€ger vorhanden ist, auch keine arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht. Diese „SicherheitslĂŒcke“ sollten Sie durch klare schriftliche Vereinbarungen schließen. Als Schulleitung mĂŒssen Sie dafĂŒr sorgen, dass von diesen Personen gleichwohl die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Sie sollten daher alle Personen, die in Ihrer Schule tĂ€tig werden, in einer schriftlichen ErklĂ€rung verpflichten, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Hierbei können Sie auf das folgende Muster zurĂŒckgreifen: Muster: Verschwiegenheitsverpflichtung von externen Mitarbeitern Hiermit verpflichte ich mich, ĂŒber alle mir im Rahmen meiner TĂ€tigkeit in der Grundschule „Rebenhang“ und in der zugehörigen Übermittagsbetreuung bekannt werdenden Informationen und personenbezogenen Daten sowohl wĂ€hrend als auch nach Beendigung meiner TĂ€tigkeit Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere fĂŒr Informationen, die andere SchĂŒler und deren Familien betreffen. Lisa SchneiderDatum, Unterschrift externer Mitarbeiter
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Haftungsfalle „Fotos“: Das sollten Sie fĂŒr den Digitalunterricht unbedingt beachten

Jeder kennt sie, die bunt bebilderten PowerPoint-PrÀsentationen in Seminaren oder Illustrationen von Websites mit Fotos. Auch digitaler Unterricht kann durch Bilder lebendiger und interessanter werden. Doch vor dem Hochladen von

Kein ReiserĂŒcktritt wegen eines Schulwechsels

Handlungsempfehlung Die Richter stellten klar, dass ein Schulwechsel nicht die Voraussetzungen fĂŒr die Erstattung von Stornokosten einer Reise darstellt. Der Arbeitsplatz dient der ErwerbstĂ€tigkeit und der Sicherung des Lebensunterhalts. Der