Eine verspätete Wiedereingliederung führt zu Schadenersatz

Die behindertengerechte Beschäftigung muss auch bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme erfolgen.
Handlungsempfehlung Kümmern Sie sich als Schulleiter frühzeitig um eine Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Lehrkräften und Lehrkräften mit Schwerbehinderung. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin war als Lehrerin beschäftigt. Nach langer Erkrankung legte sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vor, wonach sie wieder voll arbeitsfähig sei. Sie verlangte eine schrittweise Wiedereingliederung. Dies lehnte der Arbeitgeber zunächst ab.
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Wer lange krank war, darf stufenweise zurückkommen

Sicher haben Sie das in Ihrer langen Schulpraxis auch schon erlebt: Eine Lehrkraft fällt für mehrere Wochen oder gar Monate aus. Dann soll sie zurückkommen, aber nicht gleich mit voller

So müssen Sie die Hauptvertretung für Schwerbehinderte beteiligen

Handlungsempfehlung Achten Sie darauf, dass immer dann, wenn personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Lehrkräften vorgenommen werden sollen, auf der richtigen Ebene die richtige Beteiligung erfolgt. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin war