
Noten gehören in den meisten Bundesländern ab der dritten Klasse zum Schulalltag. Auch bei der Bekanntgabe von Noten ist der Datenschutz zu beachten. Denn wenn Noten im Beisein anderer Schüler bekannt gegeben werden, stellt dies eine Übermittlung personenbezogener Daten dar. Da es keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gibt, die es Ihnen und Ihren Kollegen gestattet, die Noten vor der Klasse bekannt zu geben, und in der Regel auch keine Einwilligungserklärung der Eltern hierzu vorliegen wird, sollten Sie und Ihre Kollegen darauf verzichten,• Ergebnisse von Klassenarbeiten• Ergebnisse von Tests• mündliche Noten• Zeugnisnoteneinzelnen Schülern im Beisein von Mitschülern mitzuteilen. Um dem pädagogischen Gedanken der Einordnung der eigenen Leistung im Leistungsgefüge der Klasse gerecht zu werden, genügt es, den Schülern einen anonymisierten Klassenspiegel mitzuteilen. Anhand eines solchen Spiegels kann jeder Schüler prüfen, wo er im Leistungsspektrum der Klasse liegt, ohne dass hierdurch die Rechte der anderen Schüler beeinträchtigt werden. Gleiches gilt bei Elternabenden.
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