Datenaustausch mit Kindertagesstätten

In den Schul- und Kita-Gesetzen aller Bundesländer, so z. B. in § 14 KiBiz NRW, ist geregelt, dass Grundschule und Kita zusammenarbeiten sollen, um den Kindern den Übergang zwischen Kindergarten und Schule zu erleichtern und den für Kinder sowie Eltern besonders sensiblen und aufregenden neuen Lebensabschnitt möglichst reibungslos zu gestalten. Beispiel Felix ist in seiner Kita-Zeit vor allem durch sein unangepasstes Verhalten aufgefallen. Dies ist auch in den Aufzeichnungen der Kita und in den Bildungs- und Lerndokumentationen ausführlich festgehalten. Im Sommer soll Felix in die Schule kommen. Daher hat die Kita-Leiterin diese Dokumentation der Schulleitung zur Verfügung gestellt. Als die Eltern dies erfahren, sind sie entsetzt: Sie hatten für ihren Sohn auf einen unbelasteten Neustart gehofft. Um den Übergang zwischen Kita und Schule möglichst „sanft“ zu gestalten, sollen Sie mit den Tageseinrichtungen kooperieren, z. B. durch: • gemeinsame Projekte,• wechselseitige Hospitationen,• gemeinsame Konferenzen,• gemeinsame Fortbildungen,• Kennenlernbesuche der Kita-Kinder in der Grundschule. Solche gemeinsamen Aktivitäten von Lehrern und Erzieherinnen sind von den gesetzlichen Vorgaben abgesegnet und datenschutzrechtlich vollkommen in Ordnung. Kritisch wird es allerdings, wenn es um den Austausch von personenbezogenen Daten von Kindern und ihren Familien zwischen Kita und Grundschule geht. Manche Eltern scheuen vor einem solchen Informationsaustausch zurück, insbesondere in Fällen, wie im Beispiel geschildert. Die Sorge, dass ihr Kind durch von der Kita weitergegebene Informationen einen „Stempel“ aufgedrückt bekommt, den es seine ganze Schullaufbahn nicht mehr loswird, ist groß – und mitunter nicht ganz unberechtigt. Denn wenn Sie ehrlich sind: Die Einschätzung des Verhaltens eines Kindes durch eine Erzieherin, die Ihren zukünftigen Schüler über Jahre betreut hat, verstellt schnell – auch bei sehr viel gutem Willen und hoher Professionalität – den unvoreingenommenen Blick auf das Kind. Gleichzeitig gehen natürlich, wenn kein Austausch zwischen Kita und Grundschule erfolgt, viele wichtige Informationen verloren, die dem
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Die Elternbeiratsvorsitzende bringt sich nicht ein – Können Sie sie zur Mitarbeit verpflichten?

Eltern engagieren sich in Ihrer Schule häufig und vielseitig. Eine willkommene Unterstützung für Sie und Ihr Kollegium. Manche Eltern sind jedoch richtige „Pöstchen-Sammler“, ohne wirklich aktiv zu werden. Was ist

Eine verspätete Wiedereingliederung führt zu Schadenersatz

Handlungsempfehlung Kümmern Sie sich als Schulleiter frühzeitig um eine Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Lehrkräften und Lehrkräften mit Schwerbehinderung. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin war als Lehrerin beschäftigt. Nach langer Erkrankung