Dienstunfähigkeit – Diese Fakten sollten Sie kennen

Lange krankheitsbedingte Fehlzeiten und eine steigende Zahl an Frühpensionierungen belegen deutlich, dass Sie im Schuldienst mit erheblichen Belastungen zu tun haben, die Sie körperlich und psychisch bewältigen müssen. Wenn Ihre körperliche und seelische Gesundheit im Schuldienst extrem gefährdet ist, ist die Grenze zur Dienstunfähigkeit schnell erreicht. Praxisbeispiel: Depression durch Krebserkrankung Katja Neumann ist seit 23 Jahren als verbeamtete Lehrkraft im Schuldienst als Grundschullehrerin tätig. Seit einem Jahr leidet sie an einer Krebserkrankung. Die Therapien sind erfolgreich verlaufen. Zu Beginn der Wiedereingliederungsphase in der Schule stellt sich heraus, dass die seelische Verarbeitung der Krankheit noch nicht abgeschlossen ist. Die diagnostizierte Depression führt zu unerwarteten Belastungen: Katja Neumann ist nicht in der Lage, sich dem Schulgebäude überhaupt zu nähern. Im Unterricht bekommt sie Panikattacken. Ihr Therapeut hält eine dauerhafte depressive Belastung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Lehrerin für wahrscheinlich. Katja Neumann sieht für sich keine Perspektive mehr im Schuldienst. Sie fragt beim Dienstherrn nach, ob sie sich frühzeitig pensionieren lassen kann. Rechtlicher Hintergrund Wer langzeiterkrankt ist, erhält seine monatlichen Bezüge entsprechend den beamtenrechtlichen Regelungen weiter fortgezahlt (sog. Alimentationsprinzip). Beamte stehen in einem besonderen Dienstverhältnis. Während der Langzeiterkrankung erhalten sie die beamtenrechtliche Krankenfürsorge (Beihilfe). Bei Dienstunfähigkeit erhalten sie ein Ruhegehalt. Das ist zu tun Machen Sie sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Dienstunfähigkeit vertraut. Orientieren Sie sich dazu an diesem Faktencheck. Fakt 1: Volle Bezüge auch bei Langzeiterkrankung Grundsätzlich zahlt der Dienstherr das Gehalt auch im Krankheitsfall weiter. Eine zeitliche Begrenzung für die Bezahlung von erkrankten Beamten ist nicht vorgesehen. Anders sieht das jedoch aus bei angestellten Lehrkräften: Diese haben lediglich die 6-wöchige Entgeltfortzahlung. Danach gibt es einen Krankengeldzuschuss zum Ausgleich der Nettobezüge, Zuzahlungen des Dienstherrn erfolgen längstens für insgesamt 39 Wochen. Fakt 2: Ihr Gehalt wird nicht dauerhaft gezahlt Verbeamtete Lehrkräfte können nicht mit
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