Arbeitgeber muss nicht über Gesetzesänderung informieren

Arbeitnehmer haben bei nicht erfolgter Information keinen Schadenersatzanspruch.
Handlungsempfehlung Als öffentlicher Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, Auskünfte über Beitragspflichten des Arbeitnehmers zu erteilen. Verweisen Sie besser an die zuständigen Stellen wie z. B. die Krankenkasse. Der konkrete Fall Im öffentlichen Dienst wurde im Jahr 2003 ein Tarifvertrag abgeschlossen, wonach Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eine Entgeltumwandlung zur Verbesserung ihrer Altersvorsorge wahrnehmen konnten. Ein betroffener
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So sieht die Lernbüro-Arbeit in der Praxis aus

Mats ist der Jüngste in seiner Gruppe. Er konnte schon nach wenigen Wochen in der 1. Klasse lesen und schreiben. Damit hatte er die nötigen Voraussetzungen erreicht, um in eine

Konfessionslose Bewerberin bekommt Entschädigung

Handlungsempfehlung Schulen in privater kirchlicher Trägerschaft müssen zukünftig in jedem Einzelfall prüfen, ob die Art der Tätigkeit die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft tatsächlich rechtfertigt. Der konkrete Fall Eine